Art. 38 ORC dal 2025

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BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 58 | Art. 38 und 48 HRegV; Eintrag im Handelsregister; Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens; Geschäftsbezeichnung und Enseigne. Beschwerde gegen den Entscheid des EHRA betreffend Bestätigung der Nichtgenehmigung eines Eintrags in das Handelsregister (E. 3). Der Registereintrag der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne einer Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens muss die zwingenden Vorschriften des schweizerischen öffentlichen Rechts bezüglich des Handelsregisters einhalten (E. 5.1). Merkmale der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne im Sinne von Art. 48 HRegV (E. 5.2). Tragweite des Verbotes unwahrer und täuschender Eintragungen gemäss Art. 38 Abs. 1 HRegV in Bezug auf Geschäftsbezeichnung und Enseigne (E. 5.2). Prüfung der Täuschungsgefahr, die für das durchschnittliche Schweizer Publikum aus der Verwendung der Bezeichnung "Schweiz" in der Geschäftsbezeichnung und der Enseigne der Schweizer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens entsteht. Durch die Nichtgenehmigung des verlangten Eintrags hat das EHRA sein Ermessen nicht missbraucht (E. 6). | été; JohnsonDiversey; Inscription; Schweiz; ésignation; écis; écision; Suisse; Europe; édé; édéral; Entre; étés; Entreprise; être; Enseigne; Tribunal; Schweizer; Zweigniederlassung; Handelsregister; Thurgovie; étranger; Utrecht; Geschäftsbezeichnung; Enseigne; Autorité; Elles; étrangère; Zurich; KÜNG |
117 II 192 | Firmenänderung; Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit (Art. 944 Abs. 1, Art. 950 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV). 1. Das firmenrechtliche Wahrheitsgebot beherrscht sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firmenführung (E. 3). 2. In casu verletzt die Firmenbezeichnung "Münsterkellerei AG" die firmenrechtlichen Grundsätze nicht (E. 4). | Firma; Keller; Firmen; Münster; Kellerei; Münsterkellerei; Handel; Handels; Wahrheit; Entscheid; Täuschungen; Täuschungs; Gesellschaft; Weine; Unternehmen; Bundes; Wahrheitsgebot; Münsterkellerei; Betrieb; Bezeichnung; Abfüllung; Bundesgericht; Anlass; Handelsregister; Weinhandel; Publikum |