Art. 378 B. Vertretungsberechtigte Person
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2 Sind mehrere Personen vertretungsberechtigt, so dürfen die gutgläubige Ärztin oder der gutgläubige Arzt voraussetzen, dass jede im Einverständnis mit den anderen handelt.
3 Fehlen in einer Patientenverfügung Weisungen, so entscheidet die vertretungsberechtigte Person nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ190053 | Errichtung einer Beistandschaft | Beschwerde; Vertretung; Urteil; Bezirksrat; Beschwerdeführerin; Recht; Beistand; Person; Urteils; Beschwerdegegnerin; Medizinische; Beziehung; Medizinischen; Partner; Entscheid; Ehegatte; Regelmässig; Erwachsenen; Unentgeltlich; Bülach; Eltern; Verfahren; Unentgeltliche; Partei; Voraussetzung; Bezirksrates; Urteilsunfähigkeit; Ehegatten; Belange; Voraussetzungen |
ZH | PQ130038 | Beschwerde, Partei- und Prozessfähigkeit | Beschwerde; Jugend; Recht; Kanton; Partei; Entscheid; Erwachsenenschutz; Person; Berufsberatung; Vorinstanz; Gemeinwesen; Massnahme; Kantons; Beschwerdeführer; Kindes; Bezirksrat; Rechtspersönlichkeit; Liegende; Bundesrecht; Interesse; Kinder; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheide; Verbindung; Bundesrechts; Personen; Beschluss; Vorliegenden; Verfahren; Rechtlich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2019.166 (AG.2020.404) | Erweiterung des Auftrags des Beistands | |
BS | VD.2019.21 (AG.2019.525) | Errichtung einer Beistandschaft |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 84 (5A_927/2014) | Art. 120 BGG und Art. 444 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig, nicht hingegen die Beschwerde (E. 1-4). Parteien dieses Klageverfahrens sind die Kantone (E. 5). | Kanton; Beschwerde; Recht; Zuständigkeit; Erwachsenenschutz; Klage; Erwachsenenschutzbehörde; Kantons; Bundesgericht; Beschwerdeinstanz; Gerichtlich; Kantonal; Behörde; Gerichtliche; Interkantonal; Kantone; Kompetenz; Kantonale; Verfahren; Interkantonale; Recht; Verfügung; Gerichtlichen; Kompetenzkonflikt; Kindes; Entscheid; Zuständig; Schaffhausen; Streitig |
81 II 413 | Berufung. 1. Streitwert (Art. 36 OG) bei Anfechtung eines Ehevertrags durch einen Erben (Erw. 1). 2. Können die Gegenbemerkungen der kantonalen Behörde (Art. 56 OG) tatsächliche Feststellungen im Sinne von Art. 63 Abs. 2 OG enthalten? (Erw. 5 Abs. 2.) Eheliches Güterrecht. 1. Zustimmung der Vormundschaftsbehörde zu einem während der Ehe abgeschlossenen Ehevertrag (Art. 181 Abs. 2 ZGB). Ortliche Zuständigkeit (Erw. 3 a). Wirkungen der von einer örtlich unzuständigen Behörde erteilten Zustimmung (Erw. 3 b). 2. Gütergemeinschaft. Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Gesamtgutes an den überlebenden Ehegatten (Art. 226 Abs. 1 ZGB). Rechtsmissbrauch? (Erw. 4.) 3. Aufhebung einer im Ehevertrag getroffenen Abmachung durch Testament? (Erw. 5.) | Ehevertrag; Vormundschaft; Recht; Traxel; Recht; Vormundschaftsbehörde; Ehevertrags; Vertrag; Genehmigung; Urteil; Ehegatten; Wohnsitz; Behörde; Zuständigkeit; Klage; Zuständig; Testament; örtlich; Franz; Berufung; Regel; überlebenden; Altdorf; Bundesgericht; Vorinstanz; Streitige; Behörden; Vertretungsbeistandschaft; Kanton |