StGB Art. 374 -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 374 StGB vom 2024
Art. 374 Verfügungsrecht
1 Über die auf Grund dieses Gesetzes verhängten Geldstrafen, Bussen und Einziehungen verfügen die Kantone.
2 In den von der Straf- oder Berufungskammer des Bundesstrafgerichts beurteilten Fällen verfügt darüber der Bund. (1)
3 Die Verwendung zu Gunsten des Geschädigten nach Artikel 73 bleibt vorbehalten.
4 Vorbehalten sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. März 2004 (2) über die Teilung eingezogener Vermögenswerte. (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 17. März 2017 (Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht), in Kraft seit 1. Jan. 2019 ([AS 2017 5769]; [BBl 2013 7109], [2016 6199]).
(2) [SR 312.4]
(3) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 19. März 2004 über die Teilung eingezogener Vermögenswerte, in Kraft seit 1. Aug. 2004 ([AS 2004 3503]; [BBl 2002 441]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.