SG | V-2010/32 | Entscheid Art. 369, 370 und 394 ZGB. Die Abgrenzung zwischen Geisteskrankheit und Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB und den Charakterschwächen (Mangel an Verstand oder Wille) gemäss Art. 370 ZGB, mit denen Verschwendung, Trunksucht, Misswirtschaft oder lasterhafter Lebenswandel einhergehen, bereitet oft Schwierigkeiten. Lediglich gestützt auf Art. 369 ZGB ist zu entmündigen, wenn Geistesschwäche oder Geisteskrankheit neben einem Entmündigungsgrund nach Art. 370 ZGB gegeben sind. Nur wenn der Mangel an Verstand oder Wille aus der Sicht des besonnenen Laien noch nicht als Geisteskrankheit oder Geistesschwäche empfunden werden, fällt die Anwendung des Entmündigungsgrundes nach Art. 370 ZGB in Betracht. Auch bei ausgewiesener Trunksucht und andauerndem Bedürfnis nach Beistand und Fürsorge ist eine Entmündigung nach Art. 370 ZGB nicht verhältnismässig, wenn die Weiterführung der bestehenden Beistandschaft auf eigenes Begehren dem Schutzbedürfnis der betroffenen Person im Zeitpunkt der Urteilsfällung gerecht wird (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 25. Oktober 2010, V-2010/32). | Alkohol; Entmündigung; Vormundschaft; Beistand; Vormundschaftsbehörde; Betreuung; Vorinstanz; Alkoholkonsum; Gutachten; Geisteskrankheit; Person; Geistesschwäche; Zustand; Massnahme; Wohnung; Rebstein; Pirminsberg; Beistands; Kontakt; Beistandschaft; Schutz; Behandlung; Klage |
SG | V-2006/100 | Entscheid Art. 392 Ziff. 1 und 393 Ziff. 2 ZGB (SR 210). Bei der Anordnung einer kombinierten Beistandschaft ist der Gesundheitszustand der betroffenen Person abzuklären. Soweit Urteilsfähigkeit besteht, kann die Beistandschaft nicht gegen den Willen der betroffenen Person geführt werden. Bei der Einholung von Arztzeugnissen ist das Arztgeheimnis zu beachten. Die Anhörung ist durch ein entscheidbefugtes Mitglied der Behörde vorzunehmen. Das Ergebnis der Anhörung ist in einem Protokoll oder einer Aktennotiz schriftlich festzuhalten (Verwaltungsrekurskommission, 20. Februar 2007, V-2006/100). | ähig; Beistand; Beistandschaft; Verwaltung; Person; Vormundschaftsbehörde; Angelegenheiten; Massnahme; Vertreter; Anhörung; Vorinstanz; Urteils; Bericht; Akten; Hausarzt; Beschluss; Urteilsfähigkeit; Behörde; Klage; Verfahren; Verwaltungsbeistand; Schnyder/; Murer; Sachverhalt; Verwaltungsbeistandschaft; Schnyder/Murer; ändig |