OR Art. 372 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 372 OR vom 2025

Art. 372 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 372 Pflichten
des Bestellers 1. Fälligkeit
der Vergütung

1 Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen.

2 Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, so hat Zahlung für jeden Teil bei dessen Ablieferung zu erfolgen.


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Art. 372 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230031Forderungällig; Berufung; Schlussrechnung; Parteien; Vorinstanz; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Werklohn; Forderung; Beklagten; Werklohnforderung; Recht; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Urteil; Geschäfts; Entscheid; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Uster; Betrag
ZHLB230031Forderungällig; Berufung; Schlussrechnung; Parteien; Vorinstanz; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Werklohn; Forderung; Beklagten; Werklohnforderung; Recht; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Urteil; Geschäfts; Entscheid; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Uster; Betrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.58-Berufung; Bauhandwerkerpfandrecht; Apos; Berufungskläger; Eintragung; Grundbuch; Vergütung; Recht; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Bauhandwerkerpfandrechts; Werklohn; Klage; Entscheid; Voraussetzung; Behauptung; Baupfandrecht; Bauarbeiten; Zivilkammer; Urteil; Folgenden:; Thierstein; Beklagten; Entschädigungsfolgen; Frist; Parteien; Höhe; Fälligkeit; Bundesgericht
SOZKBER.2022.85-Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Balkon; Apos; Ersatz; Widerklage; Wohnung; Werke; Werkes; Gerichtskosten; Urteil; Klage; Ablieferung; Beklagten; Betrag; Parteien; Ersatzvornahme; Balkontürme; Vollendung; Besteller; Auslagen; Werklohn; Mietzins; Fertigstellung; Amtsgerichtsstatthalterin; Vorinstanz; önnen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 350Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verhält es sich nur, wenn das abgelieferte Werk mit versteckten Mängeln behaftet ist. Diesfalls gilt die vertraglich vorgesehene Garantiefrist oder, wo eine solche nicht vereinbart worden ist, die Verjährungsfrist des Art. 371 Abs. 2 OR. Abnahme; Bedingungen; Ablieferung; Werkes; Mängel; Konventionalstrafe; SIA-Bedingungen; Urteil; Ausgabe; Garantiefrist; Beklagten; Unternehmer; Tannerberg; Klaiber; Besteller; Rohbau; Frist; Firma; Werkvertrag; Prüfung; Rechnung; Häuser; Verrechnung; Obergericht; Kantons; Sinne; Recht; Werkvertrages
89 II 232Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers. Art. 368 OR, SIA-Normalien Art. 26-30. Bedeutung der Schlussabrechnung nach SIA-Normalien Art. 25 (Erw. 2). Einfluss der Mangelhaftigkeit des Werkes auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs (Erw. 4). Haftung des vertraglichen Garantie-Rücklasses auch für andere Schäden, die von Arbeitern des Bauunternehmers angerichtet worden sind (Erw. 5). Mängel; Werklohn; ällig; Werkes; Unternehmer; Normalien; Betrag; Fälligkeit; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Arbeit; Abschlagszahlungen; Behebung; Zahlung; Verpflichtung; Bauherr; Beklagte; Haftung; Schäden; Vertrag; Klage; Bezahlung; Berufung; Beklagten; ässe; Fenster; SIA-Normalien; Baufirma; Ausführung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HansBasler Kommentar zum Strafrecht II2019
-Basler Kommentar Obligationenrecht I2015