Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 371 StPO vom 2024

Art. 371 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 371 Verhältnis zur Berufung

1 Solange die Berufungsfrist noch läuft, kann die verurteilte Person neben oder statt dem Gesuch um neue Beurteilung auch die Berufung gegen das Abwesenheitsurteil erklären. Sie ist über diese Möglichkeit im Sinne von Artikel 368 Absatz 1 zu informieren.

2 Auf eine Berufung wird nur eingetreten, wenn das Gesuch um neue Beurteilung abgelehnt wurde.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 371 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2024/344Appel; ’appel; Michel; Dupuis; énale; ’appelante; édure; élai; éfenseur; ’office; éfaut; ’elle; écision; était; ésident; ésenté; ’arrondissement; ’Est; ’identité; ésente; ésentée; Ministère; Thalmann; étant; ’Etat
VDJug/2024/307été; Appel; Sàrl; était; étés; érêt; érêts; ération; égal; érations; Lausanne; Appelant; évenu; édure; éfense; Accusation; Auteur; également; énal; ’an; Appelante; Indemnité; étant; Lappel; éfenseur; énale
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Apos;; Gesuch; Beurteilung; Person; Hauptverhandlung; Verfahren; Einzelrichter; Tribunal; Parteien; StPO;; Abwesenheitsurteil; Entscheide; Gerichtsschreiberin; Bundesanwaltschaft; Urkundenfälschung; Kanton; Beschlagnahme; Verfahrenskosten; Rechtskraft
SK.2016.34Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 StGB), Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB), Verletzung des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Unerlaubter Munitionsbesitz (Art. 33 Abs. 1 Bst. a Waffengesetz)Beschuldigte; Kunde; Kunden; Stiftung; Daten; Apos;; Beschuldigten; Bundes; System; Zugriff; Stiftungen; Basel; Mitarbeiter; Recht; Karte; Person; Täter; Recht; Behörden; Dokument; Tamp;F; Dokumente; Sinne; Schweiz; Verfahren