141 III 84 (5A_927/2014) | Art. 120 BGG und Art. 444 ZGB; Bestimmung der interkantonal zuständigen Erwachsenenschutzbehörde. In Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigkeit für die Führung einer Beistandschaft ist die Klage an das Bundesgericht zulässig, nicht hingegen die Beschwerde (E. 1-4). Parteien dieses Klageverfahrens sind die Kantone (E. 5). | Kanton; Zuständigkeit; Erwachsenenschutz; Klage; Erwachsenenschutzbehörde; Kantons; Bundesgericht; Beschwerdeinstanz; Behörde; Kantone; Kompetenz; Verfahren; Recht; Verfügung; Kompetenzkonflikt; Kindes; Entscheid; Schaffhausen; Streitig; Kompetenzkonflikte; Kantonen; Vormundschaftsbehörde; Beistand; Wortlaut; Streitigkeit; Streitigkeiten; Beistandschaft; Wohnsitz |
136 III 113 (5A_342/2009) | Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltung und handelt damit widerrechtlich. Keine Möglichkeit einer Vorteilsanrechnung bei fehlendem Konnex mit dem widerrechtlich entstandenen Schaden (E. 3). | Vermögens; Beirat; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Kanton; Grundstück; Kapital; Grundstücke; Zusammenhang; Kantonsgericht; Schaden; Recht; Verwaltung; Urteil; Lebens; Wertschriften; Beiratschaft; Vermögensverwaltung; Geschäft; Kapitalverzehr; Amtspflicht; Ehemann; Verwaltungsbeiratschaft; Wertschriftenvermögen; Person; Pflicht; Konnex |