OR Art. 369 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 369 OR vom 2024

Art. 369 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 369 Verantwortlichkeit des
Bestellers

Die dem Besteller bei Mangelhaftigkeit des Werkes gegebenen Rechte fallen dahin, wenn er durch Weisungen, die er entgegen den ausdrücklichen Abmahnungen des Unternehmers über die Ausführung erteilte, oder auf andere Weise die Mängel selbst verschuldet hat.


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Art. 369 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130074ForderungWasser; Mangel; Abdichtung; Wassereintritt; Mängel; Beklagte; Arbeit; Arbeitsfuge; Beklagten; SIA-Norm; Keller; Frist; Position; Recht; Familie; Unternehmer; Werkmangel; Leistung; Undichtigkeit; Besteller; Besserung; Ersatz; Dilatationsfuge; Untergeschoss; Rüge; Fugen
ZHHG120082ForderungBeklagten; Vertrag; Honorar; Projekt; Vertrags; Inves; Investor; Architekt; Zusammenarbeit; Architekten; Ersatz; Parteien; Zusammenarbeitsvertrag; Ersatzvornahme; Änderungs; Architektenvertrag; Leistung; Bauges; Baugesuch; Stufe; Pläne; Akonto; Vertragsauflösung; Recht; Änderungswünsche; Investors
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 II 43Werkvertrag. Verantwortlichkeit des Bestellers für Mängel wegen Nichtbeachtung einer Abmahnung des Unternehmers gemäss Art. 369 OR? Art. 16 OR ist auf die Abmahnung nach Art. 369 OR nicht anwendbar. Art. 21 Abs. 2 der SIA-Normen, wonach die Anzeige schriftlich zu erfolgen hat, ist blosse Ordnungsvorschrift (Erw. 2). Anforderungen an den Inhalt und die Anbringung der Abmahnung; Bedeutung des Verhaltens von Hilfspersonen beider Teile (Erw. 3). Ermässigung der Ersatzpflicht des Unternehmers wegen Mitverschuldens des Bestellers bezw. seiner Hilfspersonen. Verhältnis zu den Regeln der unechten Solidarität, Art. 51 OR (Erw. 4). Abwägung des beidseitigen Verschuldens (Erw. 5). Unternehmer; Architekt; Architekten; Abmahnung; Beklagten; Ausführung; Verhalten; Anzeige; Müller; Obergericht; Besteller; Vertrag; Haftung; Bauführer; Vorinstanz; Hilfsperson; Unterlagsböden; Vorarbeiter; Recht; Unternehmers; Bedenken; Auffassung; Schaden; Bestellers; Bauführers; Verantwortung; Normen; Arbeit; Verschulden