Codice di procedura penale (CPP)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPP:



Art. 368 CPP dal 2024

Art. 368 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 368 Sezione 2: Nuovo giudizio Istanza di nuovo giudizio

1 Se la sentenza contumaciale può essere notificata personalmente, il condannato è reso attento al fatto che, entro dieci giorni, può presentare per scritto od oralmente istanza di nuovo giudizio al giudice che ha pronunciato la sentenza.

2 Nell’istanza, il condannato deve motivare succintamente il fatto di non aver potuto partecipare al dibattimento.

3 Il giudice respinge l’istanza qualora il condannato, pur essendo stato regolarmente citato, ingiustificatamente non sia comparso al dibattimento.


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Art. 368 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220192RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchs; Bundes; Gesuchsgegner; Verfahren; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Entscheid; Urteil; Bundesstrafgerichts; Betreibung; Bundesgericht; Feststellung; Beschwerdeverfahren; Revision; Rechtspflege; Bezirksgericht; Meilen; Gesuchsgegners; Rechtsöffnungstitel; Sistierung; Frist; Rechtsöffnungsverfahren; Feststellungsklage; Bundesgerichts; SchKG
ZHRT220191RechtsöffnungGericht; Gesuch; Gesuchs; Bundes; Gesuchsgegner; Recht; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Verfahren; Entscheid; Urteil; Rechtsöffnung; Betreibung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Forderung; Revision; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Meilen; Betreibungs; Verfahrens; Frist; Verfügung; Gesuchsgegners; Anträge; Eventualiter; äuchliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170011Aufsichtsbeschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichts eines Bezirksgerichts (GG170023-.../Z02)Obergericht; Verfügung; Obergerichts; Verfahren; Aufsicht; Bülach; Aufsichts; Bezirksgericht; Kammer; Geschäfts-Nr; Aufsichtsbeschwerde; Staatsanwältin; Verwaltungskommission; Beschluss; Verfahrens; Rekurs; Kantons; Bezirksrichter; Eingabe; Bezirksgerichts; Daniela; Känel; Sinne; Verfahrensleitung; Ausstandsbegehren; Entscheid; Interesse; Gerichtsschreiber; Frist
SOSTBER.2020.102-Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Diebstahl; Ziffer; Urteils; Staat; Täter; Recht; Beruf; Berufung; Apos; AnklS; Diebstahls; Freiheitsstrafe; Vater; Privatklägerin; Einbruch; Verteidiger; Staats; Delikt; Täters; Verfahren; Aussage; Vorhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 59 (6B_389/2019) Art. 97 Abs. 3 StGB , Art. 366 ff. StPO ; Verfolgungsverjährung bei Aufhebung eines Abwesenheitsurteils. Ein Abwesenheitsurteil im Sinne von Art. 366 ff. StPO gilt nur unter der resolutiven Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt kein Gesuch um neue Beurteilung eingereicht und das Abwesenheitsurteil durch ein neues Urteil ersetzt wird, als erstinstanzliches Urteil gemäss Art. 97 Abs. 3 StGB . Ergeht in Gutheissung des Gesuchs um Neubeurteilung ein neues Urteil, fällt das Abwesenheitsurteil dahin. Die zwischen den beiden Urteilen verstrichene Zeit muss bei der Verfolgungsverjährung angerechnet werden (E. 3.4). Urteil; Abwesenheit; Verjährung; Abwesenheitsurteil; Recht; Anklage; Recht; Verfolgungsverjährung; Anklagepunkt; Verfahren; Bezirksgericht; Entscheid; Verjährungsrecht; Sinne; Gesuch; Münchwilen; Hauptverhandlung; Taten; Neubeurteilung; Vermögens; Anklagepunkte; Verjährungsrechts; Verjährungsfrist; Person; Schweizerische; Kantons; Thurgau; Vermögenswerte; Anklagepunkten

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Apos;; Gesuch; Beurteilung; Person; Hauptverhandlung; Verfahren; Einzelrichter; Tribunal; Parteien; StPO;; Abwesenheitsurteil; Entscheide; Gerichtsschreiberin; Bundesanwaltschaft; Urkundenfälschung; Kanton; Beschlagnahme; Verfahrenskosten; Rechtskraft
CA.2019.17Qualifizierter wirtschaftlicher Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Unerlaubter Munitionsbesitz
Berufung (teilweise) vom 7. August 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2016.34 vom 21. Januar 2019
Abwesenheitsurteil
Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Verfahren; Urteil; Verfahren; Stiftung; Recht; Daten; Berufung; Täter; Beweis; Geldwäsche; Anklage; Geldwäscher; Bundes; Geldwäscherei; Person; Verfahrens; Vorinstanz; Ausführung; Indiz; Abteilung; Ausführungen; Stiftungen; Behörde; Ziffer; Indizien; Behörden