Art. 365 Entscheid
1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen.
2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich.
3 Der Entscheid des Gerichts kann mit Berufung angefochten werden. (1)
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 4M 12 1 | Art. 363 ff. und 398 ff. StPO. Das Obergericht nimmt Rechtsmittel gegen sämtliche nachträglichen gerichtlichen Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO als Berufung entgegen und unterstellt sie den entsprechenden Regeln nach Art. 398 ff. StPO. | Entscheide; Recht; Beschwerde; Trägliche; Berufung; Rechtsmittel; Träglichen; Sinne; StPO; Obergericht; Prozessordnung; Literatur; Einheitlich; Schweizerische; Gerecht; Verfahrens; Gerichtlichen; Unterstellt; Ergreifen; Schweizerischen; Praxis; Bereich; Basler; Basel; Umfassende; Rechtliche; Abänderung; Zusammenhang; Besonderheiten; Blosse |
GR | ERS-14-10 | Verletzung von Verkehrsregeln | Beschwerde; Schaft; Anwaltschaft; Staatsanwaltschaft; Sprache; Befehl; Einsprache; Verfahren; Graubünden; Kanton; StPO; Führer; Scheid; Kantons; Beschwerdeführer; Erhob; Verfahren; Kantonsgericht; Verfügung; Rischen; Werden; Schweizerische; Verspätet; Abschreibungsverfügung; Schweizerischen; Prozessordnung; Entscheid; Angefochtene; Über; Beschwerdeverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2019.81 (AG.2020.68) | Verlängerung der stationären Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB | |
BS | BES.2019.21 (AG.2019.850) | Aufhebung der Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) und Anordnung einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen (Art. 59 StGB) gemäss Art. 62c Abs. 6 StGB |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 108 (6B_780/2019) | Regeste Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1). | Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Kantons; Vorinstanz; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Verfahren; Rechtskräftig; Vollzug; Person; Rechtskräftige; Verurteilt; Delikt; Teilbedingt; Aufl; Träglichen; Rechtskraft; Beschwerdeführer; Teilbedingte |
143 IV 151 (6B_1/2017) | Art. 69, 365 Abs. 1, 390 Abs. 5 und 393 ff. StPO; Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren. Wird in einem Beschwerdeverfahren mündlich verhandelt, sind die Verhandlung und die Entscheideröffnung grundsätzlich öffentlich (E. 2.4). | Verhandlung; Beschwerde; Mündlich; öffentlich; Mündliche; Obergericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Aufl; Mündlichen; Urteil; Vorinstanz; Gericht; Prozessordnung; Kommentar; Sachen; Öffentlichkeit; Stationäre; Therapeutische; Massnahme; Bundesgericht; Hinweis; Justizöffentlichkeit; Schriftlich; Schweizerische; Kantons; Mehrfacher; Sexueller; Ordnete; Sinne |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.55 | Kammer; Entscheid; Bundesanwaltschaft; Amtliche; Verteidigung; Urteil; Gesuch; Verfahren; Bundesstrafgericht; Amtlichen; Entscheide; Urteilsvollzug; Ratenzahlung; Beschwerde; Vollzug; ?ffnen; R?ckerstattung; Bundesanwaltschaft; Hinzuf?gen; Filter; Schriftlich; BStGer; Verfahrenskosten; Beh?rde; Bundesstrafgerichts; Entsch?digung; Situation; Tribunal; Vollzugsbeh?rde | |
SK.2019.42 | Gesuch um Stundung der Verfahrenskosten (Art. 425 StPO) | Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Stundung; Urteil; Gericht; Kammer; Entscheid; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Finanziell; Finanzielle; Gesuch; Akten; Beschwerde; Verh?ltnisse; Bundesanwaltschaft; Finanziellen; Situation; Erlass; Pers?nlichen; Umst?nde; Kostenentscheid; Beh?rde; Mutter; Erstinstanzliche; Verteidigung; Beschl?sse; Ersucht |