Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 364 OR vom 2025

Art. 364 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 364 Pflichten des Unternehmers 1. Im
Allgemeinen

1 Der Unternehmer haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis. (1)

2 Er ist verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder unter seiner persönlichen Leitung ausführen zu lassen, mit Ausnahme der Fälle, in denen es nach der Natur des Geschäftes auf persönliche Eigenschaften des Unternehmers nicht ankommt.

3 Er hat in Ermangelung anderweitiger Verabredung oder Übung für die zur Ausführung des Werkes nötigen Hilfsmittel, Werkzeuge und Gerätschaften auf seine Kosten zu sorgen.

(1) Fassung gemäss Ziff. II Art. 1 Ziff. 6 des BG vom 25. Juni 1971, in Kraft seit 1. Jan. 1972 (AS 1971 1465; BBl 1967 II 241). Siehe auch die Schl- und UeB des X. Tit.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 364 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220025ForderungAushub; Beklagten; Transport; Recht; Vertrag; Vertrags; Offerte; Leistung; Vergütung; Parteien; Abtransport; Einheitspreis; Rechnung; Lieferschein; Transporte; Klage; Beweis; Transportleistungen; Lieferscheine; Unternehmer; Betreibung; Findlinge; Unterschrift; Vertragsschluss; Behauptung; Werkvertrag; Baustelle; Einheitspreise
ZHNP180017ForderungKratzer; Schaden; Schadens; Fahrzeug; Beklagten; Berufung; Einzelgericht; Waschanlage; Beweis; Betrieb; Klage; Klägers; Beschädigung; Behauptung; Schadensrapport; Urteil; Betriebsleiter; Fahrzeuge; Recht; Sachverhalt; Kratzern; Experte; Entscheid; Verfahren; Unternehmer; Beschädigungen; Schadensbild; Porsche; Dachwalze
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 107 (4A_124/2020)
Regeste
Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG ; Ausdehnung der Schiedsvereinbarung auf eine Drittperson. Konkludente Zustimmung zur Schiedsklausel durch Einmischung in den Vollzug eines Vertrags verneint im Falle einer Subunternehmerin, die vertraglich in die Abwicklung des Hauptvertrags eingebunden war (E. 3).
Contract; Schiedsgericht; Motor; Beschwerdegegnerinnen; Motoren; Schiedsklausel; Vertrag; Kraftwerk; Gesellschaft; Vertrags; Subunternehmerin; Schiedsvereinbarung; Zuständigkeit; Problem; Recht; Probleme; Company; Gesellschaften; Beklagten; Vertreter; Vollzug; Dieselmotoren; Parteien; Hauptvertrag; Auslegung; Entscheid; Abschluss; Qualität; Beilage
134 I 159 (9C_84/2008)Art. 82 lit. a und Art. 89 Abs. 1 BGG; Beschwerdelegitimation. Der vom kantonalen Gericht beauftragte Gutachter, dessen Honorarforderung im Entscheid in der Hauptsache gekürzt wird, ist zur Erhebung der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert (E. 1.1 und 1.3).
Regeste b
Art. 29 Abs. 2 BV. Rechtliches Gehör bei der Festsetzung des Honorars eines Gerichtsgutachters (E. 2).
Regeste c
Art. 9 BV; Art. 364 und 398 OR; § 9 der Zürcher Entschädigungsverordnung der obersten Gerichte. Kürzung der Honorarforderung eines Gerichtsgutachters (E. 3 und 4).
Gericht; Gutachter; Honorar; Entscheid; Recht; Aufwand; Gutachten; Vorinstanz; Urteil; Betrag; Verfügung; Bundesgericht; BÜHLER; Entschädigung; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Honorars; Streit; Verfahren; Interesse; EntschV/ZH; Gutachtens; Stunden; Akten; Gehör; Kürzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Gaudenz G. Zindel, SchottBasler Kommentar Obligationenrecht I2015