Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 36
Zusammenfassung der Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 36 VTS vom 2025
Art. 36 Abgas-Nachkontrollen
1 Die Zulassungsbehörde führt anlässlich der amtlichen Nachprüfungen Abgas-Nachkontrollen durch. (1)
2 Die Abgas-Nachkontrollen sind nach den Kontrolldaten, Messbedingungen und Sollwerten im Abgas-Wartungsdokument vorzunehmen. Bei Fahrzeugen mit anerkanntem On-Board-Diagnosesystem sind die Funktion der Fehlfunktionsanzeige und gegebenenfalls der Inhalt des Fehlerspeichers zu überprüfen. (1)
3 Eine erneute Wartung oder Nachkontrolle wird angeordnet, wenn:a. die Wartung nicht oder nicht vorschriftsgemäss durchgeführt wurde;b. Defekte, Mängel oder Falscheinstellungen der abgasrelevanten Ausrüstung vorliegen;c. die Sollwerte nicht eingehalten sind.
(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 ([AS 2012 7089]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.