ZPO Art. 355 - Sitz des Schiedsgerichtes

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 355 ZPO vom 2023

Art. 355 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 355 Sitz des Schiedsgerichtes

1 Der Sitz des Schiedsgerichtes wird von den Parteien oder von der durch sie beauftragten Stelle bestimmt. Erfolgt keine Sitzbestimmung, so bestimmt das Schiedsgericht seinen Sitz selbst.

2 Bestimmen weder die Parteien noch die von ihnen beauftragte Stelle noch das Schiedsgericht den Sitz, so ist dieser am Ort des staatlichen Gerichtes, das bei Fehlen einer Schiedsvereinbarung zur Beurteilung der Sache zuständig wäre.

3 Sind mehrere staatliche Gerichte zuständig, so hat das Schiedsgericht seinen Sitz am Ort des staatlichen Gerichtes, das als erstes in Anwendung von Artikel 356 angerufen wird.

4 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auch an jedem andern Ort verhandeln, Beweise abnehmen und beraten.


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Art. 355 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG210004Ablehnung eines SchiedsrichtersRecht; Ablehnung; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Rechtsanwältin; Schiedsgerichts; Parteien; Schiedsrichter; Vergle; Vergleich; Gesuch; Vergleichsverhandlung; Gericht; Gesuchsgegner; Bekanntschaft; Beziehung; Gesuchsgegnerin; Obergericht; Entscheid; Mitglied; Abgelehnten; Unabhängigkeit; Rechtsvertreter; Schiedsverfahren; Ablehnungsgesuch
ZHRU120076Forderung / Vollstreckung der Verfügung vom 4. Juni 2012 Verfügung; Vollstreckung; Verfahren; Friedensrichter; Erneuerungsfond; Erneuerungsfonds; Eingabe; Beschwerde; Obergericht; Klage; Stockwerkeigentümer; Beklagten; Freigabe; Unterschrift; Verfügungen; Einzelgericht; Forderung; Oberengstringen; Parteien; Friedensrichteramt; Bezirksgericht; Gericht; Kantons; Vergleich; Kläger; Begehren; Friedensrichters; Rechtsbegehren; Verpflichtung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG140005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Recht; Rechtsanwalt; Gesuchsgegner; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Ernennung; Schiedsgerichts; Gesuchstellers; Frist; Verfahren; Ablehnung; Obergericht; Parteischiedsrichter; Gericht; Schiedsrichters; Obergerichts; Rechtsvertreter; Parteien; Gesuchsgegners; Kanton; Kantons; Verwaltungskommission; Annahme; Antrag
ZHPG110003Ernennung eines SchiedsrichtersParteien; Gesuchs; Gesuchsgegner; Schiedsgericht; Vertrag; Einzelschiedsrichter; Ernennung; Gericht; Recht; SIA-Schiedsgericht; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Obergericht; Rechtsanwalt; Architekturleistungen; Frist; Einsetzung; Schiedsrichters; Stellungnahme; Obergerichts; Verfahren; Handelsgerichts; Einzelschiedsrichters
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 III 34Frist zur Erhebung der Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG); willkürliche Auslegung einer Bestimmung des kantonalen Prozessrechts, die ein suspensives Rechtsmittel gegen einen im Säumnisverfahren ergangenen Rechtsöffnungsentscheid vorsieht. Wo das kantonale Prozessrecht (hier des Kantons Genf) beim Einspruch gegen ein Säumnisurteil eine bestimmte Form für den Fall vorschreibt, dass dieses im ordentlichen Verfahren ergangen ist (Art. 90 ZPO/GE), nicht aber für den Fall des summarischen Verfahrens (Art. 355 Abs. 2 ZPO/GE), ist es willkürlich, diesem klaren Unterschied im Gesetz nicht Rechnung zu tragen. Opposition; édure; élai; éfaut; Arrêt; été; ération; Effet; Genève; Tribunal; Extrait; Prozessrecht; Verfahren; Action; éclaré; érant; Avait; était; évoit; éposé; érence; Ancienne; Urteilskopf; écembre; Chambre; Regeste; Frist; Erhebung