E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 34 OR vom 2024

Art. 34 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 34 Auf Grund von Rechtsgeschäft a. Beschränkung und Widerruf

1 Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Ermächtigung kann vom Vollmachtgeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden, unbeschadet der Rechte, die sich aus einem unter den Beteiligten bestehenden anderen Rechtsverhältnis, wie Einzelarbeitsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Auftrag, ergeben können. (1)

2 Ein vom Vollmachtgeber zum voraus erklärter Verzicht auf dieses Recht ist ungültig.

3 Hat der Vertretene die Vollmacht ausdrücklich oder tatsächlich kundgegeben, so kann er deren gänzlichen oder teilweisen Widerruf gutgläubigen Dritten nur dann entgegensetzen, wenn er ihnen auch diesen Widerruf mitgeteilt hat.

(1) Fassung gemäss Ziff. II Art. 1 Ziff. 1 des BG vom 25. Juni 1971, in Kraft seit 1. Jan. 1972 (AS 1971 1465; BBl 1967 II 241). Siehe auch die Schl- und UeB des X. Tit.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 34 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120018ForderungRecht; Vergleich; Berufung; Partei; Gericht; Vergleichs; Klägers; Rechtsvertreter; Beschluss; Parteien; Vertreter; Verfahren; Berufungsverfahren; Wille; Rungen; Beklagten; Willen; Bezirksgericht; Verfügung; Verstanden; Verhalten; Aufgr; Vergleiches; Beschwerde; Protokoll; Vergleichsvertrag; Verhandlung; Abschluss; Entscheid
VDPlainte/2014/48-Charge; Charges; état; Suite; office; Cédule; Recours; Intérêt; Tribunal; Poursuite; Cédules; Fédéral; Arrêt; Courant; Plaint; Registre; Foncier; être; Plainte; Autorité; Recourant; Décision; Avait; Inscrit; Poursuites; Octobre; Hypothécaire; Faillite; Surveillance
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2015/35Entscheid Art. 60 Abs. 1 ATSG. Mangelnde Rechtzeitigkeit einer Beschwerde. Zustellung des durch A-Post Plus versandten angefochtenen Einspracheentscheids in das Postfach des anwaltlichen Rechtsvertreters an einem Samstag ist fristauslösend (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Mai 2016, EL 2015/35).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_460/2016.Entscheid vom 12. Mai 2016
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 10 (9C_63/2020)
Regeste
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5).
Vorleistung; Vorsorge; Leistungspflichtig; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Regress; Stadt; Schaden; Leistung; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Beschwerde; Vorleistungen; Vorleistungspflichtige; Vorleistungspflicht; Rückgriffs; Erbracht; Anspruch; Schadenszins; Erbrachte; Verzinsung; Leistungspflichtigen; Vorleistungspflichten; Verzugszins; Resp; Person; Berufliche; Urteil; Folgend:; Erbrachten
145 III 365 (4A_210/2018)Art. 340 Abs. 1 und Art. 340a Abs. 1 OR; Anforderungen der Schriftlichkeit an den Inhalt einer arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbotsklausel. Unter geltendem Recht ist der nach Art. 340a Abs. 1 OR zu begrenzende Umfang des Konkurrenzverbots ein objektiv wesentliches Element, welches vom Schriftformvorbehalt im Sinne von Art. 340 Abs. 1 OR erfasst ist (E. 3.5). Praxisänderung hinsichtlich strengerer Formvorschriften an den schriftlichen Inhalt eines Konkurrenzverbots im Interesse der Rechtssicherheit und mangels triftiger Gründe verneint. Das streitgegenständliche Konkurrenzverbot, welches jede konkurrenzierende Tätigkeit untersagt, ist in gegenständlicher Hinsicht genügend bestimmt bzw. anhand der allgemeinen Auslegungsmethoden hinreichend bestimmbar (E. 3). Konkurrenz; Konkurrenzverbot; Recht; Urteil; Konkurrenzverbots; Konkurrenzierende; Ständlich; Verbot; Beschwerde; Arbeitsvertrag; Ständliche; Aufl; jede; Konkurrenzverbot; Tätigkeit; Zeitlich; Praxis; Geschäft; jeder; Gültig; Lehre; Kanton; Beschwerdeführerin; Ungültig; Travail; Sinne; Ständlicher; Hinsicht; Genügend

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-185/2021DouanesL’a; Consid; Recourante; Transport; Arrêt; Autorité; L’art; Droit; été; Fédéral; L’autorité; être; Transports; Douane; Comme; Douanière; D’un; Marchandises; Qu’elle; Importation; Tribunal; Arrêts; Douanier; Inférieure; Entre; Admis; Principe; Moyen; Courriel; Décision
A-1117/2014BundespersonalBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Vertrag; Arbeitsvertrag; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Verf?gung; Rechtlich; Bundesverwaltungsgericht; R?ckerstattung; K?ndigung; Urteil; Arbeitnehmer; Aufhebung; Jahreslohn; Bereicherung; Verzicht; F?rsorgepflicht; R?ckforderung; Angefochten; Vorliegenden; Verfahren; Frist; G?ltig; Arbeitsverh?ltnis; Regel; R?ckwirkend; Entscheid; Verzichte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.97Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdef?hrer; Verfahrens; Recht; Vollmacht; Verfahrensakten; Staatsanw?ltin; Bundesanwaltschaft; Verf?gung; Amtliche; Verteidiger; Akten; Vereinigung; Gesuch; Zugestellt; Partei; Beschwerdefrist; Frist; Mandat; Zustellung; Wiederherstellung; Vereinigungsverf?gung; Verteidigung; Verfahren; Verf?gungen; Beschwerdekammer
BG.2020.31Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Luzern; Wallis; Delikt; Gericht; Kantons; Einbruch; Gerichtsstand; Akten; Diebstahl; Staatsanwalt; Delikte; Staatsanwaltschaft; Bande; T?ter; B?ckerei; Gerichtsstands; Y/VS; Bundesstrafgericht; Nidwalden; Gewerbe; Begangen; Bandenm?ssige; Meinungsaustausch; Bundesstrafgerichts; Gesuch; Mitt?ter; Taten; Beschluss; V/LU

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Watter, SchnellerBerner Kommentar, Privatrecht1990
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz