LIVA Art. 34 - Periodo fiscale

Einleitung zur Rechtsnorm LIVA:



Art. 34 LIVA dal 2025

Art. 34 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 34 Determinazione, nascita e prescrizione del credito fiscale

Sezione 1: Basi temporali Periodo fiscale

1 L’imposta è riscossa per un periodo fiscale.

2 Il periodo fiscale corrisponde all’anno civile.

3 L’AFC può autorizzare il contribuente che lo richiede a considerare come periodo fiscale l’esercizio commerciale. (1)

(1) Non ancora in vigore (RU 2009 5203).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 80Art. 1 Abs. 3 lit. c, Art. 6 und 81 Abs. 1 MWSTG; Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung). Erfolgen die steuerbaren Leistungen auf Grundlage eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses, richtet sich die Überwälzung der Steuer nach den privatautonomen Vereinbarungen. Bei Streitigkeiten ist Zivilklage vor der Ziviljustiz zu erheben (E. 2.4). Beruhen die steuerbaren Leistungen auf öffentlichem Recht, richtet sich entgegen dem Wortlaut von Art. 6 MWSTG auch die Überwälzung nach dem öffentlichen Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen der Billag AG und den Gebührenpflichtigen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Streitigkeiten bei der Überwälzung der etwaigen Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr sind verfügungsweise zu regeln (E. 2.5). Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Billag; Leistung; Recht; Verfügung; Urteil; Überwälzung; öffentlich-rechtliche; öffentlich-rechtlichen; Gebühr; BAKOM; Gebühren; Rechtsverhältnis; Streit; Vorinstanz; Eidgenössische; Leistungen; Wortlaut; Person; Erhebung; Rechtsverhältnisses; Ziviljustiz; Empfangsgebühr; Streitig; Leistungsverhältnis; Leistung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6527/2019MehrwertsteuerSteuer; Steuerperiode; Verjährung; Forderung; MWSTG; Recht; Steuerforderung; Einsprache; Kontrolle; Sachverhalt; Mehrwertsteuer; Urteil; Einspracheentscheid; Festsetzung; Vorinstanz; Steuerperioden; Verjährungsfrist; Verfahren; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Einschätzungsmitteilung; Festsetzungsverjährung; Verfahrens; Steuerpflichtigen; Entgelt; Erwägung; BVGer; Person
A-6511/2019MehrwertsteuerSteuer; Steuerperiode; Verjährung; MWSTG; Recht; Kontrolle; Steuerforderung; Einsprache; Mehrwertsteuer; Sachverhalt; Urteil; Festsetzung; Verfügung; Verjährungsfrist; Vorinstanz; Einspracheentscheid; Steuerperioden; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Einschätzungsmitteilung; Entgelt; Festsetzungsverjährung; Steuerpflichtigen; Person; Ankündigung; Verfahrens; Frist; Gericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.12Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Steuer; Auslieferung; Recht; MWSTG; Steuerhinterziehung; Apos;; Sachverhalt; Rechtshilfe; Tatbestand; Justiz; Barkeit; Entscheid; Deutschland; Schweiz; Mehrwertsteuer; Täter; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Justizministerium; Bundesstrafgerichts; Staates; Auslieferungsunterlagen; Abrechnung; Baden; Württemberg

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiger, Schluckebier Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer [nachfolgend: MWSTG-Kommentar ]2019