FIDLEG Art. 34 - Verfahren

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 34 FIDLEG vom 2024

Art. 34 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 34 Verfahren

Das Verfahren über den Registereintrag richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (1) .

(1) SR 172.021

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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