LPGA Art. 34 - Parties

Einleitung zur Rechtsnorm LPGA:



Art. 34 LPGA de 2024

Art. 34 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA) drucken

Art. 34 Procédure en matière d’assurances sociales Parties

Ont qualité de parties les personnes dont les droits ou obligations résultent des assurances sociales, ainsi que les personnes, organisations ou autorités qui disposent d’un moyen de droit contre la décision d’un assureur ou d’un organe d’exécution de même niveau.


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Art. 34 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170305Versuchte vorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Schere; Berufung; Recht; Schuld; Urteil; Privatklägers; Verteidigung; Tatbestand; Vorsatz; Faust; Staat; Tötung; Staatsanwaltschaft; Sinne; Tatzeit; Gericht; Bundesgericht; Tatzeitpunkt; Umstände; Schuldunfähigkeit; Kantons
SOVSBES.2019.64RechtsverweigerungAuffangeinrichtung; Akten; Recht; Akteneinsicht; Anspruch; Arbeitgeber; Verfügung; Verordnung; Akteneinsichtsgesuch; Verfahren; Ansprüche; Vorsorge; Einsicht; Verpflichtung; Sozialversicherung; Rechtsverweigerung; Entscheid; Person; Interesse; Schadenersatz; Bundes; IV-Akten; Parteien; Arbeitnehmer; Leistungen; Beiträge; Privatinteressen; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2108/37Entscheid Art. 59 ATSG, Art. 10 UVG: Bejahung eines schutzwürdigen Interesses zur Beschwerdeerhebung im Falle einer bereits durchgeführten Zahnbehandlung. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Februar 2020, UV 2018/37). Unfall; Suva-act; Zähne; Einsprache; Lockerung; Beurteilung; Einspracheentscheid; Versicherung; Zahnschaden; Lockerungsgrad; Gesundheit; Verfügung; Unfallversicherung; Unfallkausalität; Hinweis; Untersuchung; Behandlung; Erwägung; Vorzustand; Sachverhalt; Gericht; Anspruch; Bundesgerichts; Zusammenhang
SGKV 2017/14Entscheid Art. 6 KVG: Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Zwangszuweisung des Beschwerdeführers zu einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, da die Zwangszuweisung verfrüht erfolgt ist. Nichtigerklärung des Einspracheentscheids und der ihm zugrundeliegenden Verfügung hinsichtlich der Zwangszuweisung der Ehefrau des Beschwerdeführers wegen Nichteröffnung an die Ehefrau. Nichteintreten auf den Antrag des Beschwerdeführers um Anerkennung eines von ihm vorgenommenen Vertragsabschlusses für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, KV 2017/14). Versicherung; Ehefrau; Einsprache; Krankenversicherung; Verfügung; Zwangszuweisung; Einspracheentscheid; Kontrollstelle; Schweiz; Versicherungspflicht; Verfahren; Befreiung; Beschwerdeführers; Gesuch; Krankenpflege; Entscheid; Gemeinde; E-Mail; Krankenpflegeversicherung; Frist; Vertrags; Recht; Verfahrens; Krankenversicherungspflicht; Zuweisung; Anerkennung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 28 (8C_81/2021)
Regeste
Art. 10 Abs. 3 UVG (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV (in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Hilfe und Pflege zu Hause; Verhältnis des Beitrags des Versicherers an nichtmedizinische Hilfe zu Hause zur Hilflosenentschädigung gemäss Art. 26 UVG . Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 26 UVG und derjenige auf die beitragsweise Abgeltung der nichtmedizinischen Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV überschneiden sich teils und teils ergänzen sie sich (E. 6.4.2). Bei der Festlegung des Beitrags an nichtmedizinische Hilfe zu Hause gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV ist die Hilflosenentschädigung deshalb in die Anspruchsermittlung einzubeziehen. Vom gesamthaft zu erhebenden zeitlichen Bedarf an nichtmedizinischen Unterstützungsleistungen bzw. von der gestützt darauf zu ermittelnden Abgeltung ist die Hilflosenentschädigung in Abzug zu bringen. Ausgenommen davon ist eine Quote von 15 % für die alltägliche Lebensverrichtung "Fortbewegung ausserhalb des Hauses" und dessen naher Umgebung, die den bestimmungsgemässen Rahmen von Art. 18 UVV sprengt (E. 6.5.2).
Hilflosenentschädigung; Hilfe; Pflege; Lebensverrichtung; Hause; Lebensverrichtungen; Abgeltung; Beitrags; Grundpflege; Recht; Person; Anspruch; Urteil; Hinweis; Unfall; Überwachung; Behandlung; Unterstützung; Leistungen; Hauspflege; Verhältnis; Behandlungs; Sinne; Bemessung; Abklärung
142 III 599 (5A_547/2015)Art. 79 SchKG; Art. 34 ff. ATSG. Beseitigung des Rechtsvorschlags durch die Krankenversicherer; Zustellung. Die Krankenversicherer dürfen ihre Verfügungen, mit denen sie den Rechtsvorschlag beseitigen, mit A-Post Plus zustellen (E. 2). Verfügung; Zustellung; Rechtsvorschlag; Betreibung; Krankenversicherer; Schuldner; Betreibungs; SchKG; A-Post; Verfügungen; Urteil; Entscheid; Betreibungsamt; Empfang; Rechtsöffnung; Rechtsvorschlags; Brief; Beseitigung; Obergericht; Fortsetzung; Sendung; Verfahren; Empfänger; Adressat; Krankenversicherern; Empfangsbestätigung; Zustellungsregeln; Auszug; Beschwerdegegner

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7455/2016Freiwillige VersicherungEinsprache; Vorinstanz; SAK-act; E-Mail; Richt; Zahlung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Versicherung; Verfügung; Ausschluss; Entscheid; BVGer; Beitrags; Einspracheentscheid; Frist; Eingabe; BVGer-act; Verfahren; Schweiz; SAKact; Beiträge; Zahlungen; Begründung; Parteien; Beschwerdeführers
C-1035/2018RentenrevisionParteien; IVSTA; Parteientschädigung; Recht; Vorinstanz; Revision; IVSTA-act; Verfügung; Verfahren; Revisionsverfahren; Verwaltungsverfahren; Gesuch; Vorbescheid; Bundesverwaltungsgericht; Anspruch; Entscheid; Rente; Invalidenversicherung; Grundlage; Vorbescheidverfahren; Beschwerdeverfahren; Sinne; Antrag; Invalidenrente; Rechtspflege; Einspracheverfahren; Rechtsprechung; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli Kieser Kommentar zum ATSG, Zürich2003