Obligationenrecht (OR) Art. 337b

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 337b OR vom 2025

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Art. 337b Folgen a. bei gerechtfertigter Auflösung

1 Liegt der wichtige Grund zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im vertragswidrigen Verhalten einer Vertragspartei, so hat diese vollen Schadenersatz zu leisten, unter Berücksichtigung aller aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Forderungen.

2 In den andern Fällen bestimmt der Richter die vermögensrechtlichen Folgen der fristlosen Auflösung unter Würdigung aller Umstände nach seinem Ermessen.


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Art. 337b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210014Arbeitsrechtliche ForderungBeklagten; Arbeit; Recht; Vorinstanz; Berufung; Kündigung; Klägers; Zusatz; Entlassung; Vertrag; Zusatzvereinbarung; Vertrags; Organ; General; Pflicht; Tonaufnahme; Interesse; Präsident; Zusammenhang; Sitzung; Entscheid; Präsidenten; Person; önne
ZHLA170029Arbeitsrechtliche ForderungAusmass; Ausmasse; Arbeit; Beklagte; Beklagten; Träge; Baustelle; Zeuge; Kläger; Rechnung; Klägers; Vertrag; Kündigung; Verträge; Aussage; Zeugen; Vorinstanz; Beweis; Berufung; Rechnungen; Baustellen; Akonto; Vertrags; Arbeitsvertrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140105Gesuch um unentgeltliche RechtpflegeRecht; Arbeit; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Person; Obergericht; Lebens; Kanton; Gesuch; Rechtsvertreter; Klage; Anspruch; Bestellung; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Gesuchs; Verfahren; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Prozesse; Obergerichts; Kantons; Prozessvorbereitung; Beurteilung; Gericht; Einkommen; Prozesses; Gemeinde; Bedarfsrechnung
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