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Obligationenrecht (OR)

Art. 336b OR vom 2024

Art. 336b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 336b Verfahren (1)

1 Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben.

2 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 336b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220021Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Berufung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Urteil; Alter; Klägers; Verfahren; Berufungsverfahren; Erwägung; Erwägungen; Fürsorgepflicht; Parteien; Arbeitnehmer; Pensionierung; Vorbringen; Beweis; Entschädigung; Streitwert; Sinne; Blick; Alternative; Behauptung; Klage
ZHLA210043Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Kündigung; Vorinstanz; Konflikt; Recht; Beklagten; Berufung; Fonds; Kläger; Verhalten; Portfolio; Klägers; Beweis; Arbeitsverhältnis; Missstände; Probleme; Verfahren; Arbeitnehmer; Kündigungsgründe; Urteil; Behauptung; Vorgesetzte; Fürsorgepflicht; Ansprechen; Zusammenhang; Konflikts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150046Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Urteil; Obergerichts; Gewährung; Entscheid; Wiedererwägung; Obergerichtspräsident; Rechtsverbeiständung; Verfahren; Kündigung; Wiedererwägungsgesuch; Hauptsache; Verhältnisse; Entschädigung; Meilen; Anspruch; Praxis; Einsprache; Kantons; Friedensrichteramt; Schlichtungsverfahren; Begehren; Mitwirkungspflicht; Aussichtslosigkeit; Gesuchs; Unterlagen
ZHVO130045Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Gericht; Person; Entscheid; Bestellung; Rechtsbeistand; Kanton; Friedensrichteramt; Beurteilung; Klage; Sinne; Arbeit; Kantons; Obergerichtspräsident; Rechtsanwältin; Rechtsbeiständin; Anspruch; Einkommen; Emmel; Rechtsbeistandes; Hauptsache; Gemeinde
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