Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 335

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 335 SchKG vom 2025

Art. 335 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 335 Aufgaben
des Sachwalters

1 Der Sachwalter unterstützt den Schuldner beim Erstellen eines Bereinigungsvorschlags. Der Schuldner kann darin seinen Gläubigern insbesondere eine Dividende anbieten oder sie um Stundung der Forderungen oder um andere Zahlungs- oder Zinserleichterungen ersuchen.

2 Der Sachwalter führt mit den Gläubigern Verhandlungen über den Bereinigungsvorschlag des Schuldners.

3 Das Nachlassgericht kann den Sachwalter beauftragen, den Schuldner bei der Erfüllung der Vereinbarung zu überwachen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 335 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT120125Vollstreckung einer Geldforderung Vorinstanz; Recht; Verfahren; SchKG; Bundes; Kanton; Vollstreckung; Kantons; Klägers; Öffentlichkeit; Rechtsmittel; Obergericht; Verfügung; Bezirksgericht; Verfahrens; Zahlungsbefehl; Gericht; Entscheid; Verfahren; Bundesgericht; Urteil; Geldforderung; Audienz; Begehren; Zuständigkeit; Sinne; ündet
SOZKBES.2016.155InsolvenzerklärungGesuch; Gesuchsteller; Konkurs; Schulden; Recht; Urteil; Aktiven; Schuldenbereinigung; SchKG; Eröffnung; Entscheid; Eigengut; Konkursmasse; Bundesgericht; Insolvenz; Konkurseröffnung; Kanton; Ehefrau; Oberrichter; Insolvenzerklärung; Zivilkammer; Begehren; Konkurses; Gerichtskosten; Obergericht; Solothurn; Gesuchstellers