Art. 333 Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
Schuldners
1 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kann beim Nachlassgericht die Durchführung einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung beantragen.
2 Der Schuldner hat in seinem Gesuch seine Schulden sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS180220 | Aufhebung der Stundung, Informationen durch Dritte. | Gläubiger; Beschwerde; Schuldenbereinigung; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Stundung; Lassgericht; Einvernehmliche; Private; Gläubigerin; Schuldner; Entscheid; Vergleich; Sachwalter; Widerruf; Vorzeitig; Sachverhalt; Strikte; Gericht; Einvernehmlichen; Privaten; Weigerung; Unvernünftig; Gewährt; Konkurs; Obergericht; Gewährte; Eingabe; Aufschiebende |
ZH | PS150198 | Einvernehmliche private Schuldenbereinigung. | Beschwerde; Einvernehmliche; Private; Schuldenbereinigung; Verfahren; Lassverfahren; SchKG; Eröffnung; Lassverfahrens; Schuldner; Antrag; Entscheid; Unrichtig; Beschwerdeführerin; Verlängerung; Stundung; Einzelgericht; Erledigt; Rechtsmittelinstanz; Unrichtige; SchKG; Einvernehmlichen; Privaten; Nicht; Erstinstanzliche; Beschwerdeschrift; SchKG; Schuldenbereinigung; Rechtsmittelschrift; Stellen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
123 III 402 | Art. 174 Abs. 1 SchKG. Die Revision des SchKG änderte nichts am Umstand, dass die Gläubiger im Fall der Konkurseröffnung wegen Insolvenzerklärung des Schuldners nicht legitimiert sind, das Konkurserkenntnis weiterzuziehen (E. 3, Bestätigung der Rechtsprechung). | Konkurs; SchKG; Gläubiger; Beschwerde; Konkurseröffnung; Recht; Insolvenz; Insolvenzerklärung; Beschwerdeführer; Schuldner; Konkurserkenntnis; Frist; Aufl; Gläubigern; Verfahren; Verfügung; Erstinstanzliche; FRITZSCHE/WALDER; Legitimation; Weiterziehung; Konkursverfahren; Konkurses; Urteil; Revision; Schuldners; Aufgr; Entscheid; Schuldbetreibung; Erstinstanzlichen; GASSER |
Autor | Kommentar | Jahr |
Alexander Brunner | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |