ZPO Art. 331 - Aufschiebende Wirkung

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 331 ZPO vom 2023

Art. 331 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 331 Aufschiebende Wirkung

1 Das Revisionsgesuch hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheids nicht.

2 Das Gericht kann die Vollstreckung aufschieben. Nötigenfalls ordnet es sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit an.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 331 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220113SteigerungszuschlagBetreibung; Betreibungs; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamt; Mitteilung; Entscheid; Bundesgericht; Gemeinde; Beschwerdeführers; Revision; Konkurs; Urteil; Beschwerdegegner; Versteigerung; Revisionsverfahren; Schuld; Forderung; Obergericht; Steigerungszuschlag; Küsnacht-Zollikon-Zumikon; Gläubiger; Schuldbetreibung; Meilen
ZHRY200003Revision (Eheschutz)Revision; Revisions; Revisionskläger; Revisionsbeklagte; Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Verfahren; Gesuch; Urteil; Revisionsbeklagten; Gesuchsgegner; Bezirksgericht; Recht; Entscheid; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Revisionsklägers; Tatsache; Kostenvorschuss; Obergericht; Berufungsverfahren; Gericht; Arbeit; Revisionsgesuch; Verfügung; Frist; Horgen; Revisionsverfahren
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