Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 330 StPO vom 2024

Art. 330 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 330 Vorbereitung der Hauptverhandlung

1 Ist auf die Anklage einzutreten, so trifft die Verfahrensleitung unverzüglich die zur Durchführung der Hauptverhandlung notwendigen Anordnungen.

2 Bei Kollegialgerichten setzt die Verfahrensleitung die Akten in Zirkulation.

3 Die Verfahrensleitung informiert das Opfer über seine Rechte, sofern die Strafverfolgungsbehörden dies noch nicht getan haben; Artikel 305 ist sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 330 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/398évrier; écision; énale; ’ordonnance; édure; Préfète; ’il; édé; étent; éfaut; ’amende; Chambre; élai; était; ’opposition; Ministère; édéral; Autorité; étente; ’est; Selon; érieure; épendant; ’Ouest; écembre
VDEntscheid/2023/606énal; énale; édure; Office; ’office; ’il; éfense; Opposition; éfenseur; évenu; Ordonnance; ébats; ’est; élai; ’indemnité; Ministère; ’ordonnance; éral; ésident; ’opposition; écision; édéral; Killias; Entre; Chambre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Einstellung; Unternehmens; Recht; Sinne; Urteil; Barkeit; Recht; Sanktion; Einstellungsverfügung; NIGGLI/GFELLER; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Verfahren; Tatbestand; Organisation; Anlass; Anklage; Rechtsprechung; Übertretung; Verjährungsfrist; Organisations; Anlasstat; Busse; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gericht