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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 327 StPO vom 2024

Art. 327 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 327 Zustellung der Anklage

1 Die Staatsanwaltschaft übermittelt die Anklageschrift sowie einen allfälligen Schlussbericht unverzüglich:

  • a. der beschuldigten Person, deren Aufenthaltsort bekannt ist;
  • b. der Privatklägerschaft;
  • c. dem Opfer;
  • d. dem zuständigen Gericht zusammen mit den Akten sowie den beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten.
  • 2 Beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Sicherheitshaft, so übermittelt sie mit dem entsprechenden Gesuch auch dem Zwangsmassnahmengericht eine Ausfertigung der Anklageschrift.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 327 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDHC/2010/469-émoignage; Accusé; éhicule; émoin; énommé; éclaration; état; él Instruction; éclarations; éforme; éciation; énale; Intéressé; également; éléments; ébats; ésident; Autre; écision; Audience; Avoir
    VDAP/2010/153-énonciation; énale; Accusé; édéral; él Auteur; Infraction; écis; Amende; CCASS; étant; Inspecteur; Autorité; Aient; -amende; ébats; Besse-Matile/Abravanel; ésultat; Bovay; étrange; écité; établis; éclaration; éléments
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2018.156 (AG.2019.110)Antrag auf Ausschluss der ÖffentlichkeitGericht; Beschwer; Gerichts; Gericht; Verfahren; Appellationsgericht; Gerichtspräsidentin; Öffentlichkeit; Verfahren; Entscheid; Basel; Abteilung; Präsidiumsmitglied; Verfahrens; Anklage; Schweiz; Einzelgericht; Antrag; Ausschluss; Medienmitteilung; Schweizerischen; Präsidiumsmitglieder; Beschwerden; Beschwerdeverfahren; Richter; Präsident; Bundesgericht; Basel-Stadt
    BSBES.2018.127 (AG.2019.83)Klage wegen Verstoss gegen Datenschutzbestimmungen (BGer 1B_111/2019 vom 8. März 2019)Anklage; Anklageschrift; Staatsanwaltschaft; Gericht; Opfer; Verfahren; Beschwerdeführers; Recht; Privatkläger; Auflage; Verletzung; Kommentar; Person; Zustellung; Basler; Gericht; Geschädigte; Verfahren; Akten; Verfahrens; Daten; Integrität; Basel; Verkehrsregel
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