Kinderrechtskonvention (KRK) Art. 32
Zusammenfassung der Rechtsnorm KRK:
Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales Abkommen, das die grundlegenden Rechte von Kindern festlegt und die Vertragsstaaten verpflichtet, diese zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung, Bildung, Gesundheit sowie Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Die Konvention betont auch die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die sie betreffen. Die Schweiz hat die Konvention ratifiziert und muss sicherstellen, dass die Kinderrechte im Land geschützt werden.
Art. 32 KRK vom 2022
Art. 32
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.(2) Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs, Verwaltungs, Sozial- und Bildungsmassnahmen, um die Durchführung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen anderer internationaler Übereinkünfte werden die Vertragsstaaten insbesondere:a) ein oder mehrere Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit festlegen;b) eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;c) angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.