CCS Art. 315 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 315 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 315 (1)

1 Las mesiras per la protecziun dals uffants vegnan ordinadas da l’autoritad per la protecziun d’uffants al domicil da l’uffant. (2)

2 Sche l’uffant viva tar geniturs da tgira u uschiglio ordaifer la cuminanza famigliara dals geniturs u sch’i nascha in privel dal retard, èn cumpetentas er las autoritads dal lieu, nua che l’uffant sa trategna.

3 Sche l’autoritad al lieu da dimora da l’uffant prenda ina mesira per la protecziun da l’uffant, infurmescha ella l’autoritad dal lieu da domicil da l’uffant.

(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Versiun tenor la cifra I 2 da la LF dals 19 da dec. 2008 (protecziun da creschids, dretg da persunas e dretg dals uffants), en vigur dapi il 1. da schan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 315 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ230035UnterhaltUnterhalt; Schlichtung; Genehmigung; Gericht; Berufung; Kindes; Verfügung; Schlichtungsverfahren; Kindsmutter; Friedensrichteramt; Verfahren; Parteien; Unterhaltsvereinbarung; Bülach; Beklagten; Kindesschutzbehörde; Vergleich; Vorinstanz; Schweizerischen; Schlichtungsbehörde; Zivilprozess; Vereinbarung; Zivilprozessordnung; Klägers; Unterhaltsklage; Schrank; Bezirksgericht; Dispositiv; /Monat
ZHPQ230027Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB / unentgeltliche RechtspflegeMutter; Beiständin; Entscheid; Kinder; Rückplatzierung; Bezirk; Kindes; Bezirksrat; Recht; KESB-act; Dispositivziffer; Termine; Aufgabe; Beistandschaft; Familie; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Bezirksrates; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Parteien; Familienbegleitung; Sorge; Kindesschutzmassnahme; Fachpersonen; ändig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.501-Recht; Entscheid; Dorneck; Vorinstanz; Besuch; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Kindsvater; Besuchsrecht; Verkehr; Eingabe; Kindsmutter; Verfahren; Verfahren; Rechtspflege; Beschwerde; Kontakt; Verwaltungsgericht; Kindes; Besuchsrechts; Urteil; Monika; Tochter; Parteien; Beistand; Akten; Massnahme
SOZKBER.2021.90-Berufung; Tochter; Berufungskläger; Vorinstanz; Mutter; Vater; Kindes; Kinder; Besuch; Berufungsbeklagte; Aufenthalt; Schweiz; Obhut; Eltern; Aufenthalts; Besuchsrecht; Betreuung; Kontakt; Gericht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unterhalt; Wegzug; Ausland; Urteil; Verfügung; Entscheid; Elternteil; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 353 (5D_171/2009)Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5). Recht; Obhut; Kinder; Sorge; Besuch; Eltern; Kindes; Besuchs; Wegzug; Besuchsrecht; Elternteil; Wochen; Besuchsrechts; Obhutsrecht; Inhaber; Ferien; Recht; Vater; Aufenthalt; Ferienrecht; Ausland; Mutter; Tschechien; Kindern; Regel; Obergericht; Schweiz; ünde
135 V 134 (8C_97/2008)Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 310 in Verbindung mit Art. 315 Abs. 1 ZGB; § 15 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG); § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1981 zum SHG (SHV). Die Sozialhilfebehörde ist an den (bundesrechtskonform gefällten) Entscheid der zuständigen Vormundschaftsbehörde zur Unterbringung eines unmündigen Kindes in einem Heim gebunden. Sie kann gestützt auf kantonalrechtliche Sozialhilfebestimmungen die Übernahme der Kosten der angeordneten Massnahme nicht verweigern (E. 3 und 4). Fürsorgebehörde; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Internat; Anspruch; Unterbringung; Sozialhilfe; Recht; Entscheid; Beschluss; Kindeswohl; Kostengutsprache; Gesuch; Übernahme; Umplatzierung; Verfahren; Verbindung; Mutter; Vorinstanz; Unterstützung; Gehör; Bundesrecht; Massnahme; Beiständin; Platzierung; Unterstützungswohnsitz; Zustimmung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4051/2019Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)ühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfügung; Wiedererwägung; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Wegweisungsvollzug; Schweiz; Verfahren; Wegweisungsvollzugs; Wiedererwägungsgesuch; Recht; Situation; Beweismittel; Kinder; Behandlung; Probleme; Sachverhalt; Eingabe; Unzumutbarkeit; Wiedererwägungsgründe; Zumutbarkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, PeterBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Peter Breitschmid, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018