SCC Art. 315 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 315 SCC from 2022

Art. 315 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 315 (1)

1 Child protection measures are ordered by the child protection authorities at the child’s domicile. (2)

2 If the child lives with foster parents or otherwise outside the parental family home or if there is risk in delay, responsibility also rests with the authorities of the place in which the child is currently staying.

3 If the latter authorities implement a child protection measure, they must inform the authority at the child’s domicile.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 25 June 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Amended by No I 2 of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection Law, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 315 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ230035UnterhaltUnterhalt; Schlichtung; Genehmigung; Gericht; Berufung; Kindes; Verfügung; Schlichtungsverfahren; Kindsmutter; Friedensrichteramt; Verfahren; Parteien; Unterhaltsvereinbarung; Bülach; Beklagten; Kindesschutzbehörde; Vergleich; Vorinstanz; Schweizerischen; Schlichtungsbehörde; Zivilprozess; Vereinbarung; Zivilprozessordnung; Klägers; Unterhaltsklage; Schrank; Bezirksgericht; Dispositiv; /Monat
ZHPQ230027Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB / unentgeltliche RechtspflegeMutter; Beiständin; Entscheid; Kinder; Rückplatzierung; Bezirk; Kindes; Bezirksrat; Recht; KESB-act; Dispositivziffer; Termine; Aufgabe; Beistandschaft; Familie; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Bezirksrates; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Parteien; Familienbegleitung; Sorge; Kindesschutzmassnahme; Fachpersonen; ändig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.501-Recht; Entscheid; Dorneck; Vorinstanz; Besuch; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Kindsvater; Besuchsrecht; Verkehr; Eingabe; Kindsmutter; Verfahren; Verfahren; Rechtspflege; Beschwerde; Kontakt; Verwaltungsgericht; Kindes; Besuchsrechts; Urteil; Monika; Tochter; Parteien; Beistand; Akten; Massnahme
SOZKBER.2021.90-Berufung; Tochter; Berufungskläger; Vorinstanz; Mutter; Vater; Kindes; Kinder; Besuch; Berufungsbeklagte; Aufenthalt; Schweiz; Obhut; Eltern; Aufenthalts; Besuchsrecht; Betreuung; Kontakt; Gericht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unterhalt; Wegzug; Ausland; Urteil; Verfügung; Entscheid; Elternteil; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 353 (5D_171/2009)Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5). Recht; Obhut; Kinder; Sorge; Besuch; Eltern; Kindes; Besuchs; Wegzug; Besuchsrecht; Elternteil; Wochen; Besuchsrechts; Obhutsrecht; Inhaber; Ferien; Recht; Vater; Aufenthalt; Ferienrecht; Ausland; Mutter; Tschechien; Kindern; Regel; Obergericht; Schweiz; ünde
135 V 134 (8C_97/2008)Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG; Art. 310 in Verbindung mit Art. 315 Abs. 1 ZGB; § 15 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG); § 19 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1981 zum SHG (SHV). Die Sozialhilfebehörde ist an den (bundesrechtskonform gefällten) Entscheid der zuständigen Vormundschaftsbehörde zur Unterbringung eines unmündigen Kindes in einem Heim gebunden. Sie kann gestützt auf kantonalrechtliche Sozialhilfebestimmungen die Übernahme der Kosten der angeordneten Massnahme nicht verweigern (E. 3 und 4). Fürsorgebehörde; Kindes; Vormundschaftsbehörde; Internat; Anspruch; Unterbringung; Sozialhilfe; Recht; Entscheid; Beschluss; Kindeswohl; Kostengutsprache; Gesuch; Übernahme; Umplatzierung; Verfahren; Verbindung; Mutter; Vorinstanz; Unterstützung; Gehör; Bundesrecht; Massnahme; Beiständin; Platzierung; Unterstützungswohnsitz; Zustimmung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4051/2019Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)ühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Verfügung; Wiedererwägung; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Wegweisungsvollzug; Schweiz; Verfahren; Wegweisungsvollzugs; Wiedererwägungsgesuch; Recht; Situation; Beweismittel; Kinder; Behandlung; Probleme; Sachverhalt; Eingabe; Unzumutbarkeit; Wiedererwägungsgründe; Zumutbarkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, PeterBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Peter Breitschmid, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018