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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 314 Sistierung
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2 Im Fall von Absatz 1 Buchstabe c ist die Sistierung auf 3 Monate befristet; sie kann einmal um 3 Monate verlängert werden.
3 Vor der Sistierung erhebt die Staatsanwaltschaft die Beweise, deren Verlust zu befürchten ist. Ist die Täterschaft oder ihr Aufenthalt unbekannt, so leitet sie eine Fahndung ein.
4 Die Staatsanwaltschaft teilt die Sistierung der beschuldigten Person, der Privatklägerschaft sowie dem Opfer mit.
5 Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH200350 | Sistierung/Wiederaufnahme und Ausdehnung der Strafuntersuchung | Staat; Staatsanwaltschaft; Fahndung; Kinder; Verfügung; Festnahme; Verfahren; Untersuchung; Bundesamt; Justiz; Russland; Aufenthalt; Kantons; Limmattal/Albis; Entführung; Sinne; Ausschreibung; Verfahren; Bundesgericht; Obergericht; Minderjährigen; Tatbestand; Sistierung; Schweiz; Bezirksgericht; Dietikon; Auslieferung |
ZH | UH170059 | Sistierung | Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahren; Sistierung; Untersuchung; Anwalt; Verfahrens; Rechtsmittel; Person; Verfügung; Anwalts; Rechtsanwalt; Zürich-Limmat; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Beschluss; Urteil; Behörde; Erledigung; Akten; Eingabe; Stellung; Wesentlichen; Tatverdacht; Beschleunigungsgebot; ürde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2020.102 (AG.2021.395) | Sistierung des Strafverfahrens | Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Beschuldigte; Sistierung; Recht; Behörde; Über; Behörden; Bundesamt; Justiz; Verfahrens; Übernahme; Verfolgung; Schweiz; Beschuldigten; Akten; Gehör; Entscheid; Antrag; Verfügung; Verfahrens; Sistierungsverfügungen; Anzeige; ührt |
BS | SB.2018.68 (AG.2021.23) | gewerbsmässiger Betrug sowie mehrfache Urkundenfälschung (BGer 6B_178/2021) | Berufung; Kläger; Berufungskläger; Verfahren; Akten; Urteil; Verteidiger; Verfahrens; Gericht; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Klägers; Berufungsklägers; Befehl; Recht; Anklage; Zustellung; Betrug; Gerichts; Untersuchung; Komplex; Grundverfahren; Appellationsgericht; Betrugs; Verteidigung; Schweiz; ührt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 104 (6B_527/2016) | Art. 32, 33 Abs. 3 und Art. 55a StGB, Art. 11 Abs. 1 und Art. 320 Abs. 4 StPO; Verfahrenseinstellung gestützt auf Art. 55a StGB; Grundsatz "ne bis in idem"; Unteilbarkeit des Strafantrags und des Rückzugs desselben. Die Verurteilung eines Ehegatten wegen Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehegattin in einem abgetrennten Verfahren wegen Raubes verstösst gegen Art. 55a StGB und den Grundsatz "ne bis in idem", wenn die Strafverfahren gegen die Ehegatten wegen gegenseitiger Tätlichkeiten betreffend den fraglichen Tatzeitraum zuvor in Anwendung von Art. 55a StGB rechtskräftig eingestellt wurden (E. 4). Das Ersuchen um Verfahrenssistierung bzw. die Zustimmung zum Antrag der zuständigen Behörde auf Verfahrenssistierung (Art. 55a Abs. 1 lit. b StGB) und das unbenutzte Verstreichenlassen der Frist für den Widerruf der Zustimmung zur Verfahrenssistierung (Art. 55a Abs. 2 StGB) kommen dem Rückzug eines Strafantrags gleich. Sind Tätlichkeiten des Ehegatten zu beurteilen, an welchen sich Dritte beteiligt haben sollen, ist angesichts des Grundsatzes der Unteilbarkeit der Strafverfolgung bei Antragsdelikten auch das Strafverfahren gegen die Beteiligten einzustellen (E. 5.1-5.3). Aufklärungspflicht der Behörden über die Unteilbarkeit der Strafverfolgung verneint (E. 5.4). | Verfahren; Tätlichkeit; Tätlichkeiten; Verfahren; Antrag; Urteil; Antrags; Rückzug; Verfolgung; Einstellung; Antrag; Gewalt; Verfahrens; Ehegatten; Barkeit; Unteilbarkeit; Verfahrens; Opfer; Grundsatz; Vorinstanz; Antragsdelikt; Staatsanwalt; Raubes; Verfahrenssistierung; Zustimmung; Staatsanwaltschaft |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2023.53 | Verfahren; Recht; Verfahrens; Verfahren; Sàrl; Beschwerdeführerinnen; Verfahrensakten; Luxemburg; Schweiz; Einstellung; Bundes; Beschuldigte; Privatklägerinnen; Interesse; Vermögenswerte; Verfahrens; Anzeige; Apos;; Rechtshilfeverfahren; Beschlag; Interessen; Liegenschaft; Behörde; Einstellungsverfügung; Untersuchung; Verfügung; Entscheid; Parteien | |
BG.2022.17 | Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Richter; Gericht; Kammer; Ausstand; Eingabe; Gerichtsschreiber; Anschlussberufung; Urteil; Sistierung; Blatter; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; StBOG; Verfahrens; Spruchkörper; Vorsitz; Berufungsverfahren; Vorsitzende; Richtergremium; Andrea; Parteien; Hauptsache; Ausstandsfrage; Beweisanträge |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Lieber, Wohlers | Zürcher Kommentar StPO [ci-après : Zürcher Kommentar StPO] | 2020 |
Donatsch, Schweizer, Lieber, Thomas, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO] | 2020 |