Civil Procedure Code (CPC) Art. 311

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 311 CPC from 2024

Art. 311 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 311 Appeals, Answers to the Appeal and Cross Appeals Filing of appeal

1 The appeal must be filed in writing and with a statement of the grounds with the appellate court within 30 days of service of a decision and grounds therefor or the subsequent service of the statement of grounds (Art. 239).

2 The appealed decision must be appended to with the appeal.


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Art. 311 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230011ForderungUnfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.151-Arbeit; Recht; Beschwerde; Arbeitgeberin; Beschwerdeführers; Fürsorgepflicht; Rechtspflege; Klage; Verletzung; Verfahren; Stapler; Entsorgung; Gesuch; Gewährung; Schweizerische; Unfall; Genugtuung; Apos; Arbeitstätigkeit; Vorinstanz; Schweizerischen; Entscheid; Höhe; Arztzeugnis; Beeinträchtigung; Fürsorgepflichtverletzung; Zivilkammer; Obergericht
SOZKBER.2024.28-Berufung; Darlehen; Zeuge; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Rückzahlung; Vorinstanz; Darlehens; Zeugen; Berufungsbeklagten; Aktionär; Aufhebungsvereinbarung; Vereinbarung; Klägers; Aktionärsdarlehen; Ziffer; Parteien; Recht; Apos; Aussage; Vertrag; «spätestens; Vorsitzende; Zusammenhang
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Rechtsöffnungstitels; Betreibung; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Hinweis; Regionalgericht; Beschwerdeinstanz; Forderung
141 III 554Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). Berufung; Frist; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Berufungskläger; Verfügung; Abnahme; Urteil; Obergericht; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Sicherstellungsgesuch; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Leistung; Entscheid; Gesuch; Anschlussberufung; Antrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Seiler Kommentar zur ZPO2021
Sutter-Somm, Seiler Kommentar zur ZPO2021