Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 310 OR vom 2025

Art. 310 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 310 Bei
unbestimmtem Gebrauch

Wenn der Verleiher die Sache zu einem weder der Dauer noch dem Zwecke nach bestimmten Gebrauche überlassen hat, so kann er sie beliebig zurückfordern.


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Art. 310 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180068Ausweisung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 29. Oktober 2018 (ER180038)Berufung; Berufungskläger; Recht; Berufungsbeklagte; Liegenschaft; Berufungsbeklagten; Gebrauchs; Vorinstanz; Gebrauchsleihe; Verfahren; Parteien; Gesuchsgegner; Sachverhalt; Berufungsklägern; Gesuchsteller; Gebrauchsleihevertrag; Urteil; Gericht; Vertrag; Gesuchstellern; Entscheid; Rechtsmittel; Bezirksgericht; Kaufvertrag; Dielsdorf; -strasse; übergeben
ZHLF150052Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Berufung; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Recht; Zufahrt; Massnahme; Vorinstanz; Anspruch; Parzelle; Grundstücks; Entscheid; Notweg; Kat-Nr; Einfahrt; Parteien; Tankstelle; Strasse; Auflage; Urteil; Berufungsklägerin; Massnahmen; Berufungsverfahren; Granitblöcke; Sinne; Berufungsbeklagte; Granitsteine; Verfahren; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2021.97-Gesuch; Pacht; Recht; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Parteien; Bewirtschaftung; Vorinstanz; Massnahme; Pachtverhältnis; Stellung; Stellungnahme; Massnahmen; Eingabe; Erwägung; Verfügung; Vorderrichterin; Schnitt; Erwägungen; Grundstücke; Urteil; Frist; Begründung; Pachtverhältnisses; Präsident; Gericht; üglich
BSZB.2023.36-Berufung; Räumlichkeiten; Gebrauch; Berufungsklägerin; Vertrag; Vertrags; Berufungsbeklagte; Mietvertrag; Gebrauchs; Berufungsbeklagten; Verhandlung; Verfahren; Recht; Parteien; Nebensache; Stellung; Apos; Mietverhältnis; Zivilgericht; Gesuch; Beweis; Stellungnahme; Tatsache; Mietvertrags; Beweismittel
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.42Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Bundes; Fedpol; Polizei; Verfahren; Person; Verfahrens; Recht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Verfahrensakten; Massnahmen; Kanton; Behörde; Waffen; Staatsanwaltschaft; Intervention; Gefährdung; E-Mail; Bundesgerichts; Behörde; Nichtanhandnahmeverfügung; Anzeige
SK.2013.9Tentative d'escroquerie (art. 22 et art. 146 CP), subsidiairement faux dans les titres (art. 251 ch. 1 CP); Renvoi au MPCApos;; Apos;a; énal; Apos;accusation; énale; Apos;un; été; édure; être; Apos;ordonnance; Apos;il; Apos;une; édéral; Apos;escroquerie; Apos;art; Apos;acte; ément; Tribunal; économique; Apos;en; Apos;au; Apos;infraction; Apos;instruction; Apos;opposition; ésomption; Apos;objet; évrier; état; Apos;état; ésent

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Vogel, SchweizerBasler Kommentar StPO2023
Donatsch, Vogel Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung2020