102 Ib 35 | Art. 100 lit. f OG, Art. 31 Ziff. 2 MStG. 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Strafvollzugsverfügung ist auch zulässig, wenn die Strafe von einem Militärgericht ausgesprochen wurde (Erw. 1). 2. Nicht willkürliche Anordnung der Schutzaufsicht über einen bedingt Entlassenen (Erw. 2). | Schutzaufsicht; Bundesgericht; Militärdepartement; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entlassung; Verfügung; Probezeit; Vollzug; Eidgenössische; Anordnung; Anstalt; Beschwerde; Urteil; Kassationshofes; Militärgericht; Delikte; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Gesuch; Eidgenössischen; Entscheid; Militärdepartements; Verfügungen; Gebiet; Bereich; Vollzuges |