E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 309 StGB vom 2024

Art. 309 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 309 Verwaltungssachen und Verfahren vor internationalen Gerichten (1)

Die Artikel 306–308 finden auch Anwendung auf:

  • a. das Verwaltungsgerichtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenabhörung zusteht;
  • b. das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 22. Juni 2001 (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten), in Kraft seit 1. Juli 2002 (AS 2002 1491; BBl 2001 391).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 309 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE200413NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachten; Kantons; Recht; Staatsanwaltschaft; IV-Stelle; Beschwerdegegner; Vertreter; Beschwerdeführers; Verfahren; Gutachter; Falsch; Recht; Nichtanhandnahme; Frist; Falsche; Gericht; Verfahren; Rechtlich; Verfügung; Gerichtlichen; Urteil; Beschwerdeschrift; Bundesgericht; Anzeige; Auftrag; Begutachtung; Sozialversicherungsgericht; Obergericht
    ZHUE130180Einstellung Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Recht; Über; Verfahren; Staat; Staatsanwaltschaft; Aussage; Recht; Einstellung; Person; Übertretung; Einstellungsverfügung; Befragung; Kanton; Verfahren; Obergericht; Bruder; Aussagen; Gericht; Amtlich; Sozialamt; Betrug; Amtliche; Rechtlich; Kantons; Sozialhilfe; Sageverweigerungsrecht

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2016.47 (AG.2017.589)Nichtanhandnahmeverfügung (Beschwerde beim Bundesgericht hängig).
    BSBES.2016.46 (AG.2017.433)Nichtanhandnahmeverfügung (beim Bundesgericht hängig)
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-6349/2014Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdef?hrerin; Beh?rde; Ehemann; Politisch; Glaubhaft; Ausreise; Akten; Iranische; Vorinstanz; Beh?rden; Verf?gung; Politische; Person; Recht; Anh?rung; Behandlung; Verfolgung; Schweiz; R?ckkehr; Fl?chtling; Wegweisung; W?re; Heimat; Verfahren; Iranischen; Staat; Habe

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RP.2009.30Auslieferung an Deutschland. Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 Abs. 1 IRSG). Akzessorisches Haftentlassungsgesuch. Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdef?hrer; Recht; Recht; Verfahren; Deutsche; Staat; Sachverhalt; Haftbefehl; Bundesstrafgericht; Beh?rde; Bundesamt; Rechtshilfe; Freiheit; Auslieferungsersuchen; Schweizerischem; D-StGB; Beh?rden; Gericht; Entscheid; Gesch?ft; Freiheitsstrafe; Falsch; Auslieferungsentscheid; Bundesstrafgerichts
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz