StGB Art. 309 -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 309 StGB vom 2024
Art. 309 Verwaltungssachen und Verfahren vor internationalen Gerichten (1)
Die Artikel 306–308 finden auch Anwendung auf:a. das Verwaltungsgerichtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenabhörung zusteht;b. das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 22. Juni 2001 (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten), in Kraft seit 1. Juli 2002 ([AS 2002 1491]; [BBl 2001 391]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.