CPS Art. 308 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 308 CPS de 2024

Art. 308 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 308 Atténuation ou exemption de peine (1)

1 Si l’auteur d’un crime ou d’un délit prévu aux art. 303, 304, 306 et 307 rectifie sa fausse dénonciation ou sa fausse déclaration de son propre mouvement et avant qu’il en résulte un préjudice pour les droits d’autrui, le juge peut atténuer la peine (art. 48a); il peut aussi renoncer prononcer une peine.

2 L’auteur d’un crime ou d’un délit prévu aux art. 306 et 307 n’est pas punissable s’il fait une déclaration fausse:

  • a. parce qu’en disant la vérité, il s’exposerait une poursuite pénale, ou
  • b. parce qu’en disant la vérité, il exposerait une poursuite pénale l’un de ses proches ou une autre personne avec laquelle il entretient des relations assez étroites pour rendre sa conduite excusable.
  • (1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 308 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB160350Falsche Anschuldigung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Geldstrafe; Aussage; Sinne; Polizisten; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Berufung; Tagessätze; Zeuge; Busse; Zeugen; Anschuldigung; Tagessätzen; Strasse; Urteil; See/Oberland; Erwägung; Polizei; Berechtigung; Erwägungen; Amtshandlung; Bezug; Vorfall; Gericht; ätzlich
    ZHUE140202Nichtanhandnahme Zeuge; Staatsanwaltschaft; Zeugen; Nichtanhandnahme; E-Mail; Sachverhalt; Verfahren; Kantons; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Gespräch; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Bestätigung; Sachverhalts; Zeugeneinvernahme; Aussage; Zeugnis; Vertreter; Hotel; Untersuchung; Gesprächs; Beschwerdeverfahren; Vorfall; Zeugenaussage; Verfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2016.93 (AG.2018.404)Raub, falsche Anschuldigung, Hausfriedensbruch, mehrfachen geringfügigen Diebstahl sowie mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesBeschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Akten; Berufung; Freiheitsstrafe; Über; Befragung; Recht; Verteidigung; Basel; Verfahren; Diebstahl; Übertretung; Basel-Stadt; Anschuldigung; Diebstahls; Urteils; Einvernahme; Betäubungsmittelgesetz; Busse; Körperverletzung; Aussagen; Hausfriedensbruch; ügigen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    118 IV 175Falsches Zeugnis; Strafmilderung nach Art. 308 Abs. 2 StGB. Art. 308 Abs. 2 StGB erfasst auch das falsche Zeugnis zugunsten eines bereits angeschuldigten Angehörigen (E. 1a und E. 1b). Art. 308 Abs. 2 StGB ist auch dann anwendbar, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und er darauf hingewiesen worden ist (E. 1c). Gegenüber demjenigen, welcher zu falschem Zeugnis zu seinen eigenen Gunsten oder zugunsten eines Angehörigen angestiftet hat, ist Art. 308 Abs. 2 StGB nicht anwendbar (E. 2). Zeugnis; Zeuge; Recht; Zeugen; Angehörige; Angehörigen; Milderung; Beschwerdegegner; Zeugnisverweigerung; Verfahren; Milderungsgr; Aussage; Zeugnisverweigerungsrecht; Vorinstanz; Anstifter; Gefahr; Zeugenaussage; Anstiftung; Auffassung; Einbruchdiebstahls; Zwangslage; Anstifters; Schwester; Fortsetzung; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Zeugnisses
    108 IV 104Art. 308 Abs. 1 StGB.Der Zeuge, der seine falsche Aussage berichtigt, nachdem Dritte ihn wiederholt dazu drängten und ihm ernstliche Schwierigkeiten - welcher Art auch immer - im Unterlassungsfall in Aussicht stellten, handelt nicht aus eigenem Antrieb (E. 2).
    Antrieb; Aussage; Täter; Schwierigkeiten; Urteil; Aussicht; Aussagen; Versuch; Handeln; Zeuge; Berichtigung; Vorinstanz; Hinweis; Druck; Widerruf; STRATENWERTH; Rücktritt; Antrieb; Recht; Nichtigkeitsbeschwerde; Unterlassungsfall; Erwägungen; Rechtsnachteil; Ehefrau; Ratschläge; Sinne; Furcht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
    (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
    Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Apos;; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Urteil; Freiheit; Verteidigung; Täter; Freiheitsstrafe; Untersuchung; Verfolgung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Auslagen; Prostitution; Bundesstrafgericht