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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 307 ZGB vom 2024

Art. 307 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 307 C. Kindesschutz I. Geeignete Massnahmen (1)

1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.

2 Die Kindesschutzbehörde ist dazu auch gegenüber Kindern verpflichtet, die bei Pflegeeltern untergebracht sind oder sonst ausserhalb der häuslichen Gemeinschaft der Eltern leben.

3 Sie kann insbesondere die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen, ihnen bestimmte Weisungen für die Pflege, Erziehung oder Ausbildung erteilen und eine geeignete Person oder Stelle bestimmen, der Einblick und Auskunft zu geben ist.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 307 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsBeschwerde; Beschwerdeführerin; Mutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Unentgeltliche; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Beschwerdeführerin; Entwicklung; Antrag; Gericht; Partei; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Beschwerdegegner; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Gerin; Partei; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Mobile; Eingabe; Parteien; Vorsorgliche; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.9Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts / Unterbringung
SOVWBES.2019.379Kindesschutzmassnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Beschwerde; Kinder; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Rechte; Betreuung; Kindeswohl; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne; Rechtlich; Justiz
144 III 442 (5A_463/2017)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB; Ausnahme vom Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen; Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Fremdplatzierung eines Kindes zur Aufrechterhaltung der bestehenden Wohnsituation. Voraussetzungen, unter denen im Kindesschutzverfahren die kantonale Beschwerdeinstanz ausnahmsweise auf die Durchführung einer publikumsöffentlichen Verhandlung verzichten darf (E. 2). Kriterien für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn das Kind nach dem Tod des hauptbetreuenden Elternteils nicht beim überlebenden Elternteil untergebracht werden soll (E. 4.1-4.3). Kindes; Beschwerde; Urteil; Beschwerdeführer; Verhandlung; Eltern; Verwaltung; Aufenthalt; Öffentlichkeit; Entscheid; Verwaltungsgericht; Verfahren; Interesse; Rechts; Entzug; Elternteil; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Hinweis; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Schutz; Tochter; Recht; Interessen; Mutter; Bundesgericht; Vater; Obhut; öffentlich; Betreuung; Massnahme

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3517/2013Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Pflege; Rente; Kinder; Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Kinderrente; Pflegekind; SAK-act; Kindes; Anspruch; Jorgelina; Vorinstanz; Pflegeverh?ltnis; Rente; Wohnsitz; Pflegeeltern; B-act; Recht; Minderj?hrige; Renten; Kindesmutter; Beilage; Alter; Tochter; Ehegattin; Sachverhalt; Pflegekinder; Eltern; Dominikanische; Anspruchs
BVGE 2013/47Erleichterte EinbürgerungVater; Schweiz; Kindes; B?rger; Schweizer; B?rgerrecht; Kindesverh?ltnis; Beschwerde; Vaters; AArt; Beschwerdef?hrer; B?rgerrechts; Einb?rgerung; Setze; Erleichterte; Erwerb; Mutter; Vaterschaft; Botschaft; Gesuch; Revision; Recht; Ausl?ndische; Voraussetzung; Abstammung; B?rgerrechtsgesetzes; Anerkennung; Verheiratet; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2012.4Mehrfache Geldfälschung, mehrfache versuchte Geld-fälschung, mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes und Versuch dazu, gewerbsmässiger Betrug und Versuch dazu, Raub, Diebstahl, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Rückweisungsurteil des Bundesgerichts vom 24. Januar 2012.
Bundes; Schuldig; Freiheitsstrafe; Mehrfache; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Urteil; Beschuldigte; Entscheid; Geldf?lschung; Verfahren; Mehrfachen; Recht; Bedingte; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Bedingten; Staatsanwalt; Falsche; Vollzug; Beschuldigten; Arbeit; Staatsanwaltschaft; Bet?ubungsmittel; Bundesgerichts; R?ckweisung; Widerhandlung; Geldstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kurt Affolter-Fringeli, Urs VogelBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht2016
Peter BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
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