Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 305 OR vom 2025

Art. 305 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 305 Die Gebrauchsleihe A. Begriff

Durch den Gebrauchsleihevertrag verpflichten sich der Verleiher, dem Entlehner eine Sache zu unentgeltlichem Gebrauche zu überlassen, und der Entlehner, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.


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Art. 305 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE170080EinstellungParkplatz; Statthalteramt; Beschwerdeverfahren; Schule; Leistung; Obergericht; Stadt; Bezirk; Bülach; Einstellung; Fahrzeug; Verbot; Tafel; Gebühr; Sicherheitsleistung; Rechtsmittel; Einstellungsverfügung; Schulanlage; Sachen; Kantons; Verfahren; Privatgr; Schulsachen; Unberechtigte; Parkplätze; Interesse; Empfang; Kammer; Verfügung
SZZK1 2021 54SchadenersatzPacht; Vi-act; Recht; Partei; Parteien; Beklagten; KG-act; Restaurant; Berufung; Urteil; Schaden; Hotel; Vor­instanz; Vertrag; Verfahren; Pachtvertrag; Gericht; Parteientschädigung; Verfahren; Klage; Gewinn; Betrag; Pachtobjekt; ­instanzliche; Vertrags; Pachtzins; Betrieb
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2015/6Entscheid Personalrecht, Verfahren, Vertragsqualifikation, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 Vertrag; Arbeit; Mensa; Trags; Vertrags; Hinweis; Verwaltung; Beklagten; Recht; Hinweisen; Person; öffentlich-rechtlich; Kanton; Parteien; Betrieb; Arbeitsverhältnis; Klägers; Staat; Kantons; Verfahren; PersG; Klage; Pacht; Zuständigkeit; Arbeitsvertrag; Mensakommission; Subvention; Bundes
BSZB.2023.36-Berufung; Räumlichkeiten; Gebrauch; Berufungsklägerin; Vertrag; Vertrags; Berufungsbeklagte; Mietvertrag; Gebrauchs; Berufungsbeklagten; Verhandlung; Verfahren; Recht; Parteien; Nebensache; Stellung; Apos; Mietverhältnis; Zivilgericht; Gesuch; Beweis; Stellungnahme; Tatsache; Mietvertrags; Beweismittel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 I 130 (1C_887/2013)Stimmrechtsbeschwerde, kantonales Finanzreferendum, Unterscheidung von neuen und gebundenen Ausgaben. Begriff der gebundenen Ausgabe nach dem Recht des Kantons Thurgau beim staatlich finanzierten Umbau von Gebäuden (E. 3 und 4). Anwendung dieses Begriffs auf den geplanten Umbau (Sanierung und Erweiterung) des in der Kartause Ittingen errichteten Kunstmuseums. Angesichts des den kantonalen Behörden verbleibenden Entscheidungsspielraums für das zu finanzierende Projekt handelt es sich nicht um eine gebundene Ausgabe, die dem Finanzreferendum entzogen wäre (E. 5 und 6). Sanierung; Ausgabe; Kanton; Erweiterung; Kunst; Kunstmuseum; Erweiterungsbau; Ittingen; Museum; Kartause; Finanz; Ausstellung; Kunstmuseums; Objektkredit; Regierungsrat; Ausgaben; Museums; Gebäude; Stiftung; Thurgau; Franken; Kantons; Projekt; Ausstellungsräume; Bundesgericht; Zweck; Sanierungs; Finanzreferendum

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-8114/2007Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Bundes; Labor; Angestellte; Apparaturen; Recht; Geschenk; Verfügung; Angestellten; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Schenkung; Philips; Laboratorium; Öfen; Verfahren; Recht; Arbeit; Urteil; Eigentum; Stellung; Angestelltenordnung; Herausgabe; Bundesverwaltung; Dienst; Zivilgericht; Geschenke; Zuwendung; ängig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.187, RP.2023.56Apos;; Apos;a; édé; édéral; énal; édure; Tribunal; équestre; Apos;un; été; énale; Apos;en; être; écision; Apos;une; Apos;est; Apos;il; Apos;autorité; Suisse; écembre; économique; éans; élérité; ément; éférences; çons; ération; évrier; Kadhafi; Apos;ordonnance
RR.2017.201Entraide judiciaire internationale en matière pénale à l'Argentine. Remise de moyens de preuve (art. 74 EIMP).
Apos;; Apos;a; Apos;en; énal; édéral; Tribunal; Apos;entraide; écis; Apos;art; écision; Apos;un; Apos;autorité; été; érant; Apos;une; édure; énale; Apos;il; être; égale; ésent; Apos;Etat; écisions; érat; également; ôture; Traité; ération; Argentine; ément

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Pieth Kommentar Einziehung2002
Niklaus Schmid Kommentar Einziehung1998