CPS Art. 303 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 303 CPS de 2024

Art. 303 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 303 Dénonciation calomnieuse (1)

1. Quiconque dénonce l’autorité, comme auteur d’un crime ou d’un délit, une personne qu’il sait innocente, en vue de faire ouvrir contre elle une poursuite pénale,quiconque, de toute autre manière, ourdit des machinations astucieuses en vue de provoquer l’ouverture d’une poursuite pénale contre une personne qu’il sait innocente,est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au plus ou d’une peine pécuniaire.2. L’auteur est puni d’une peine privative de liberté d’un an au plus ou d’une peine pécuniaire si la dénonciation calomnieuse a trait une contravention.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 303 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230216NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Recht; Verfahren; Anzeige; Bundesgericht; Verhalten; Verfügung; Nichtanhandnahmeverfügung; E-Mail; Anzeige; Beschwerdegegners; Akten; Gemeinde; Drohung; Beschwerdeführers; Frist; Bundesgerichts; Beschwerdeverfahren; Anschuldigung; Rechtspflege; Entscheid; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Kantons
ZHUE220234NichtanhandnahmeStein; Steine; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zufahrt; Nichtanhandnahme; Anzeige; Verfahren; Nötigung; Recht; Sinne; Akten; Kantons; Anschuldigung; Polizei; Untersuchung; Handlung; Bundesgericht; See/Oberland; Nichtanhandnahmeverfügung; Grundstück; Beschwerdegegners; Verfügung; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOBKBES.2023.107-Aussage; Recht; Staat; Verfahren; Gutachterin; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Verfahrenskosten; Person; Genugtuung; Rückgriff; Gutachten; Anzeige; Beschuldigte; Grauzone; Beschuldigten; Einvernahme; Beweis; Beschuldigungen; Prozessordnung; Persönlichkeitsstörung; Personen; Zeitpunkt; Widersprüche
SOBKBES.2022.142-Staat; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Beschuldigten; Verleumdung; Verfahren; Einbruch; Einbruchdiebstahl; Recht; Untersuchung; Verfügung; Zusammenhang; Anschuldigung; Verfahren; Einstellung; Tatbestand; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Anzeige; Antrag; Nichtanhandnahme; Tatsache; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 335 (6B_1208/2018)Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Recht; Urteil; Tatbestand; Ausland; Einziehungsanspruch; Vortat; Einziehbarkeit; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Thurgau; Kanton; Handlung; Rechtshilfe; Kantons; Staat; Verfall; Zeitpunkt; Verfalls
142 IV 14 (6B_454/2015)Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB. Ob der Angegriffene den Angriff provoziert hat, ist bei der Zulässigkeit bzw. der Verhältnismässigkeit der Notwehr und der Entschuldbarkeit eines allfälligen Notwehrexzesses zu berücksichtigen. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung mit der Begründung, der Täter habe die Notwehrsituation selbst verschuldet, wenn auch nur fahrlässig, kommt nicht in Betracht (E. 5.3). Totschlag und Notwehrlage schliessen sich nicht gegenseitig aus. Liegt die heftige Gemütsbewegung in der Aufregung oder Bestürzung über einen unrechtmässigen Angriff, gelangen Art. 113 und 16 Abs. 1 StGB jedoch nicht gleichzeitig zur Anwendung; die Tat ist als vorsätzliche Tötung nach Art. 111 StGB, begangen in Notwehrexzess, zu qualifizieren (E. 5.4). Notwehr; Tötung; Notwehrexzess; Urteil; Schuldspruch; Täter; Vorinstanz; Recht; Angriff; Bundesgericht; Kantons; Luzern; Totschlag; Notwehrlage; Gemütsbewegung; Verhältnis; Notwehrsituation; Vorwurf; Freiheitsstrafe; Obergericht; Erwägungen; Qualifikation

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-356/2017EinreiseverbotEinreise; Ex-Ehefrau; Einreiseverbot; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Sicherheit; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Gefahr; Kontakt; Sinne; Aufenthalt; Tötung; Person; Urteil; Einreiseverbots; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Verordnung; Bezirksgericht; Vollzug; ürge
A-2372/2014Ermächtigung zur Strafverfolgung von BundespersonalBundes; Ermächtigung; Staatsanwalt; Recht; Beschwer; Untersuchung; Vorinstanz; Verfahren; Beschwerdeführende; Verfolgung; Verfahren; Anschuldigung; Beschwerdeführenden; Urteil; Verfügung; Anzeige; Bundesanwalt; Verdacht; Anzeige; Schriftgutachten; Bundesanwalts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtspflege; Eröffnung; Person; Tatbestand; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.249Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO).Richt; Bundes; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Aufsichtsbericht; Bundesgerichts; Gericht; Ausstand; Recht; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Beschwerdekammer; Verwaltungskommission; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Person; Anzeige; Untersuchung; Tatbestand; ünde
BG.2020.7Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gallen; Gerichtsstand; Appenzell; Ausserrhoden; Gerichtsstands; Gesuch; Untersuchung; Akten; Verfahren; Anschuldigung; Untersuchungsamt; Betrug; Bundesstrafgericht; Behörde; Behörden; Verfolgung; Bundesstrafgerichts; Gerichtsstandsakten; Vergewaltigung; Beschuldigte; Geldes; Übernahme; Delikt; Beschuldigten

Kommentare zum Gesetzesartikel

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Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, StGB2021
Trechsel, PiethPraxis zum StGB2021