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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 301a ZGB vom 2024

Art. 301a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 301a II. Bestimmung des Aufenthaltsortes (1)

1 Die elterliche Sorge schliesst das Recht ein, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

2 Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus und will ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so bedarf dies der Zustimmung des andern Elternteils oder der Entscheidung des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde, wenn:

  • a. der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt; oder
  • b. der Wechsel des Aufenthaltsortes erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung der elterlichen Sorge und den persönlichen Verkehr durch den andern Elternteil hat.
  • 3 Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus und will er den Aufenthaltsort des Kindes wechseln, so muss er den anderen Elternteil rechtzeitig darüber informieren.

    4 Dieselbe Informationspflicht hat ein Elternteil, der seinen eigenen Wohnsitz wechseln will.

    5 Soweit dies erforderlich ist, verständigen sich die Eltern unter Wahrung des Kindeswohls über eine Anpassung der Regelung der elterlichen Sorge, der Obhut, des persönlichen Verkehrs und des Unterhaltsbeitrages. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht oder die Kindesschutzbehörde.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 301a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsMutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat
    ZHLE230027Abänderung Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Kinder; Parteien; Berufung; Verfahren; Obhut; Prozesskosten; Prozesskostenbeitrag; Betreuung; Gesuchstellers; Vereinbarung; Verfügung; Eltern; Eingabe; Rechtspflege; Leistung; Wohnsitz; Dispositivziffer; Berufungsverfahren; Antrag; Gericht; Eheschutz; Verfahrens; Ziffer; Entscheid; Kindsvertreterin; Einkommen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2024.24-Berufung; Apos; Eltern; Unterhalt; Recht; Verfügung; Berufungsbeklagte; Kindes; Kinder; Elternteil; Berufungsklägerin; Umzug; Besuch; Unterhaltsbeiträge; Betreuung; Wegzug; Ehefrau; Ziffer; Übergaben; Urteil; Ehemann; Kindsmutter; Woche; Kindsvater; Parteien; Besuchs; Kontakt; Verfahren
    SOVWBES.2022.434-Aufenthalt; Aufenthalts; Recht; Schweiz; Tochter; Familie; Aufenthaltsbewilligung; Niederlassung; Niederlassungsbewilligung; Ehemann; Anspruch; Verfügung; Heimat; Verwaltungsgericht; Familiengemeinschaft; Beschwerde; Ehegatte; Staat; Urteil; Heimatland; Akten; Ehemannes; Härtefall; Verfahren; Voraussetzungen; Eltern; Müller; Ehegatten; Verlängerung
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