OR Art. 301 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 301 OR vom 2025

Art. 301 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 301 Verfahren (1)

Das Verfahren richtet sich nach der ZPO (2) .

(1) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 5 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
(2) SR 272

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 301 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2022 8Forderungändig; Streit; Berufung; Mietsache; Gericht; Zuständigkeit; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Geschäft; Verfügung; Miete; Auslegung; Mietsachen; Streitigkeit; Streitigkeiten; Einzelrichter; Geschäftsräume; Berufungsverfahren; Streitwert; Entwässerungsanlage; Parteien; Klage; Kantonsgericht; Geschäftsräumen; Gesetzgeber; Auslegungselement; Pacht; Mietstreitigkeiten
GRPZ-08-178Amtsbefehl (Besitzesstörung)Pacht; Besitz; Gemeinde; Parzelle; Gesuch; Besitzes; Recht; Amtsbefehl; Entscheid; Pferde; Kündigung; Amtsbefehls; Besitzesschutz; Verfahren; Müstair; Besitzer; Pächter; Kantonsgericht; Pachtverhältnis; Zustand; Weide; Verfahrens; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014