LEg Art. 3 - Scumond da discriminaziun

Einleitung zur Rechtsnorm LEg:



Art. 3 Lescha d’egualitad (LEg) drucken

Art. 3 Scumond da discriminaziun

1 Lavurantas e lavurants na dastgan betg vegnir dischavantagiads ni directamain ni indirectamain pervia da lur schlattaina, numnadamain betg sa referind al stadi civil, a la situaziun famigliara u, en cas da lavurantas, ad ina gravidanza.

2 Quest scumond vala en spezial per l’engaschament, per l’attribuziun da las incumbensas, per la concepziun da las relaziuns da lavur, per la salarisaziun, per la scolaziun, per la furmaziun supplementara, per la promoziun e per la relaschada.

3 Mesiras adequatas per realisar l’egualitad effectiva na muntan betg ina discriminaziun.


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Art. 3 Lescha d’egualitad (GlG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210031Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beklagte; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Entschädigung; Arbeitsvertrag; Klage; Arbeitsverhältnis; Planbonus; Option; Beweis
ZHLA150046Forderung Berufung; Vorinstanz; Alter; Arbeit; Genugtuung; Schweiz; Diskriminierung; Altersdiskriminierung; Entscheid; Recht; Urteil; Parteien; Bewerbung; Klägers; Beklagten; Klage; Arbeitsgericht; Berufungsantrag; Grundlage; Erwägung; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Persönlichkeit; Schweizerischen; Absage; Mitglied
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPB.2007.00046Überführung in das neue Stadtzürcher Personalrecht: Lohndiskriminierung einer Aktivierungstherapeutin mit FührungsaufgabenFunktion; Stadt; Polizei; Arbeit; Punkt; Punkte; Physio; Kriterium; Aktivierungstherapie; Einreihung; Ergotherapie; Polizeidienst; Punkten; Vergleich; Aktivierungstherapierende; Erfahrung; Aktivierungstherapierenden; Ergotherapierenden; Polizist; Diskriminierung; Polizisten; Beruf; Funktionsstufe; Führung; Verwaltungsgericht
ZHPB.2007.00043Überführung in das neue Stadtzürcher Personalrecht: Lohndiskriminierung einer AktivierungstherapeutinFunktion; Polizei; Arbeit; Stadt; Punkt; Punkte; Physio; Kriterium; Aktivierungstherapie; Ergotherapie; Einreihung; Aktivierungstherapierenden; Vergleich; Polizeidienst; Punkten; Erfahrung; Polizist; Ergotherapierende; Diskriminierung; Beruf; Ergotherapierenden; Polizisten; Funktionsstufe; Person; Bewertung; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 210 (8C_435/2019)
Regeste
Art. 8 Abs. 2 und 3 BV ; Art. 8 Abs. 1 lit. f und Art. 15 AVIG ; Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG . Bei einer schwangeren Frau, die sich auf unbefristete Stellen bewirbt, kann für die Frage der Vermittlungsfähigkeit grundsätzlich nicht nur der Zeitraum bis zum Geburtstermin betrachtet werden. Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell unter Hinweis auf die zu geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber die Versicherte siebeneinhalb Wochen vor der Geburt anstellen würde, verneint werden. Damit würde den in Frage kommenden Arbeitgebern eine diskriminierende Haltung unterstellt, die als gesetzwidriges Verhalten nicht zur Begründung beigezogen werden darf (E. 5.1 und 5.2).
Arbeit; Vermittlung; Vermittlungsfähigkeit; Geburt; Hinweis; Geburtstermin; Recht; Arbeitgeber; Vorinstanz; Person; Arbeitsbemühungen; Urteil; Zeitraum; Anspruch; Gastgewerbe; Arbeitssuche; Rechtsprechung; Hinweisen; Wahrscheinlichkeit; Verfügung; Einspracheentscheid; Arbeitnehmer; Gericht; Mutterschaft
145 II 153 (8C_594/2018)Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 BV; Art. 3 Abs. 1 GlG; direkte Diskriminierung. Mangels Geschlechtsspezifität ist eine direkte Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 1 GlG aufgrund der sexuellen Orientierung nicht möglich (E. 4). Diskriminierung; Geschlecht; Geschlechts; Orientierung; Arbeit; Bundes; Gleichstellung; Recht; Kriterium; Votum; Geschlechter; Diskriminierungen; Sinne; Entschädigung; Gleichstellungsgesetz; Lebensform; Diskriminierungsverbot; Anstellung; Nichtanstellung; Vorinstanz; Arbeitnehmer; Bundesgericht; Anspruch; Person; Frauen; Männer; Urteil; Arbeitsverhältnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2017.161Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG).Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsrichter; Reduktion; Gerichtsschreiberin; Vorgesetzten; Verlängerung; Entscheid; Geschlechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum Gleichstellungsgesetz2009
Kaufmann, Frei, Bigler Kommentar zum Gleichstellungsgesetz1997