Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.
Art. 2a SVG vom 2024
Art. 2a Prävention (1)
1 Der Bund fördert sicheres Fahren durch Sensibilisierungskampagnen und andere präventiv wirksame Aktivitäten.
2 Er kann die entsprechenden Aktivitäten der Kantone und der privaten Organisationen koordinieren und unterstützen.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001, in Kraft seit 1. Febr. 2005 ([AS 2002 2767], [2004 5053 ]Art. 1 Abs. 1; BBl 1999 4462).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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