ZGB Art. 298c -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 298c ZGB vom 2025

Art. 298c Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 298c Vaterschaftsklage (1)

Heisst das Gericht eine Vaterschaftsklage gut, so verfügt es die gemeinsame elterliche Sorge, sofern nicht zur Wahrung des Kindeswohls an der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter festzuhalten oder die alleinige elterliche Sorge dem Vater zu übertragen ist.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013 (Elterliche Sorge), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 298c Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRZ170002Unterhaltsklage - Kompetenzattraktion für die elterliche Sorge und die weiterenKinderbelangeKindes; Kindesschutz; Verfahren; Kindesschutzmassnahmen; Recht; Gericht; Beklagten; Kinder; Partei; Unterhalt; Rubrum; Sorge; Kindsmutter; Verfahrens; Verfügung; Verfahrensbeteiligte; Klägerinnen; Parteien; Vorinstanz; Kinderbelange; Regelung; Eltern; Bundesgericht; Bezug; Beschwerdeantwort; Entscheid; Gesuch; Kompetenzattraktion; Leitfaden
ZHLZ160006Vaterschaft und Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Recht; Kindes; Berufung; Entscheid; Vorinstanz; Kindesvertretung; Gericht; Beistand; Beklagten; Verfahren; Partei; Verfügung; Parteien; Sinne; Besuchsrecht; Gehör; Rechtsmittel; Rechtsanwältin; Sorge; Aufhebung; Beschwerdeverfahren; Beistandsperson; Vater; Verfahrens; Bundesgericht; Vaterschaft; Obhut; Verkehr
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.89-Beruf; Berufung; Berufungskläger; Apos; Recht; Einkommen; Unterhalt; Phase; Kindsmutter; Verfahren; Vater; Betreuungsunterhalt; Barunterhalt; Kinder; Anschlussberufung; Urteil; Töchter; Sorge; Berufungsklägers; Vorderrichterin; Urkunde; Schweiz; Gericht; Vaters; Berufungsverfahren; Urkunden; Vaterschaft; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Vorinstanz
SOZKBER.2023.5-Berufung; Urteil; Recht; Unterhalt; Apos; Ziffer; Kindsmutter; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Phase; Vater; Verfahren; Obhut; Vaters; Eltern; Berufungsbeklagten; Vaterschaft; Kindsvater; Antrag; Kindes; Bezug; Urteils; Sorge; Phasen; Gericht; Olten-Gösgen; Sohnes; Massnahmen; Berufungsklägers
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