Art. 295 CPC dal 2024
Art. 295 Interessi dei figli nelle questioni inerenti al diritto di famiglia
Le azioni indipendenti riguardanti il mantenimento dei figli minorenni e maggiorenni e gli altri interessi dei figli si svolgono in procedura semplificata.
(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 17 mar. 2023 (Migliorare la praticabilit e l’applicazione del diritto), in vigore dal 1° gen. 2025 (RU 2023 491; FF 2020 2407).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 295 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RZ180006 | Unterhalt | Verfahren; Recht; Verfügung; Unterhalt; Vorinstanz; Klage; Beklagten; Kläger; Klägers; Verfahrens; Gemeinwesen; Vorderrichter; Einzelgericht; Entscheid; Sozialhilfe; Anträge; Berufung; Rechtsmittel; Anspruch; Gericht; Streitwert; Rechtsschutzinteresse; Verfügungen; Unterhaltsanspruch; Protokoll; Akten; Stellungnahme; Rechte; Forderung |
ZH | RZ180002 | Unterhalt (Entschädigungsfolgen) | Parteien; Vorinstanz; Parteientschädigung; Klage; Verfahren; Recht; Gericht; Verfügung; Mehrwertsteuer; Frist; Nichteintreten; Prozessvoraussetzung; Unterhalt; Hauptverhandlung; Schlichtungsverfahren; Klägers; Ziffer; Entscheid; Verfahrens; Unterhalts; Klagebewilligung; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Nichteintretens; Obergericht; Abänderung; Festsetzung; Rechtsanwendung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO120124 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Gericht; Einkommen; Bestellung; Klage; Abänderung; Unterhalt; Gesuchstellers; Kanton; Obergerichts; Entscheid; Friedensrichteramt; Beurteilung; Schlichtungsverfahrens; Anspruch; Verhältnisse; Hauptsache; Kantons; Obergerichtspräsident; Antrag; Bedürftigkeit; Ehegattin |
SO | ZKBER.2021.56 | - | Berufung; Unterhalt; Recht; Apos; Berufungsklägerin; Tochter; Vorderrichterin; Kinder; Mutter; Ausbildung; Unterhaltsbeiträge; Phase; Elter; Verfügung; Vater; Ausbildungszulage; Ausbildungszulagen; Eltern; Rechtsanwalt; Parteien; Berufungsbeklagte; Verfahren; Scheidungsverfahren; Phase:; Volljährige; Ehefrau; Vorinstanz |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
127 III 474 | Rechtsmittel gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1a). Letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft stellen grundsätzlich keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und können daher nicht mit eidgenössischer Berufung angefochten werden. Daran hat auch Art. 114 ZGB in der Fassung vom 26. Juni 1998 nichts geändert (E. 2a und b). | Eheschutz; Eheschutzmassnahmen; Recht; Berufung; Entscheid; Endentscheid; Verfahren; Massnahme; Massnahmen; Endentscheide; Rechtsprechung; Gesuchsgegner; Entscheide; Sachverhalt; Bundesgericht; Berufungsfähigkeit; Kanton; Verhältnisse; Scheidung; Rechtsmittel; Sinne; Beweismittel; Schaffhausen; Ehegatte; Unterhaltsbeitrag |