Strafgesetzbuch (StGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 291 StGB vom 2024

Art. 291 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 291 Verweisungsbruch

1 Wer eine von einer zuständigen Behörde auferlegte Landes- oder Kantonsverweisung bricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Die Dauer dieser Strafe wird auf die Verweisungsdauer nicht angerechnet.


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Art. 291 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230061Verweisungsbruch etc.Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Rucksack; Berufung; Verfahren; Urteil; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Geschädigte; Verteidigerin; Gericht; Recht; Entscheid; Aneignung; Entschädigung; Geschädigten; Verweis; Berufungsverfahren; Dispositiv; Verweisungsbruch; Punkt; Bundesgericht; Sinne; Dispositivziffer; Schweiz; Lande
ZHSB210179VerweisungsbruchBeschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Staatsanwalt; Recht; Rückführungsrichtlinie; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verweisungsbruch; Vorinstanz; Landesverweisung; Untersuchung; Verteidiger; Berufungsverhandlung; Kanton; Winterthur/Unterland; Gerichtskasse; Genugtuung; Kantons; Verweisungsbruchs; Freiheitsstrafe; Staatskasse; Dispositiv; Bundesgericht; Ausreise
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2015.56 (AG.2016.38)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 3. Februar 2016Flucht; Person; Schweiz; Gericht; Anordnung; Untersuchungshaft; Delikte; Recht; Fortsetzungsgefahr; Fluchtgefahr; Freiheit; Verfahren; Basel; Verfügung; Zwangsmassnahmengericht; Vorinstanz; Prozess; Prozessordnung; Freiheitsstrafe; Vergehen; Tatverdacht; Sicherheit; Basel-Stadt; Schweizerische; StPO; Umstände; Ausländergesetz
BSSB.2014.118 (AG.2016.17)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BtMG (teilweise in Form von Anstalten Treffen), mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BtMG, geringfügiger Vermögensdelikt (Sachbeschädigung), Hausfriedensbruch, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung, Verweisungsbruch, mehrfache rechtswidrige Einreise soBerufung; Berufungskläger; Urteil; Gericht; BetmG; Wohnung; Anklage; Akten; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Vergehen; Amtshandlung; Verweis; Verweisungsbruch; Einreise; Aufenthalt; Streckmittel; Gerichts; Delikt; Anstalten; Berufungsklägers; Bundesgericht; Vollzug; Betäubungsmittelgesetz; Recht; Delikte; Basel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 253 (6B_378/2020)
Regeste
Art. 291 Abs. 1 StGB , Art. 119 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ; Konkurrenz zwischen dem Verweisungsbruch und der Missachtung einer Ausgrenzung. Der Straftatbestand der Missachtung einer Ausgrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG schützt zur Hauptsache die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere auf dem Gebiet der Betäubungsmittel, während Art. 291 StGB den Vollzug von Ausweisungsentscheiden der Justiz- und Verwaltungsbehörden sicherstellen soll. Der Verweisungsbruch ist im Vergleich zum Straftatbestand der Missachtung einer geografischen Ausgrenzung wegen eines die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden oder gefährdenden Verhaltens des Betroffenen daher kein Spezial- oder konsumierender Tatbestand. Daraus folgt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB in echter Konkurrenz mit Art. 119 Abs. 1 AIG zur Anwendung gelangt, wenn die Ausgrenzung gestützt auf Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ausgesprochen wurde (E. 2).
Expulsion; écis; écision; Infraction; Suisse; été; érimètre; énal; Genève; Selon; éléments; éférences; écité; égal; étranger; écurité; Ordre; -respect; éjour; éterminé; énale; Ausgrenzung; Tribunal; écembre; Entrée; égale; éciale; égion; éterminée; Arrêt
104 IV 1861. Begünstigung. a) Der Verweisungsbruch ist ein Dauerdelikt, der nicht nur beim Grenzübertritt, sondern solange begangen wird, als der unberechtigte Aufenthalt andauert. Der des Landes Verwiesene wird durch jede Handlung, die ihn während des unerlaubten Aufenthaltes begünstigt, im Sinne des Art. 305 StGB dem Strafvollzug entzogen (E. 1). b) Die Beherbergung eines Verfolgten oder Verurteilten stellt eine Begünstigung dar, die seine Verhaftung erschwert (E. 2). c) Die gerichtliche Landesverweisung ist eine Strafe gemäss Art. 305 StGB, nicht eine Sicherheitsmassnahme (E. 4). d) Art. 23 ANAG ist im Verhältnis zu Art. 305 StGB keine Sondernorm (E. 5). 2. Nötigung. Wer über soviel Handlungsfreiheit verfügt, dass er sich den angedrohten Nachteilen entziehen oder von aussen, z. B. der Polizei, Hilfe erlangen kann, ist das Opfer eines psychischen Zwanges (vis compulsiva), der ein Verschulden nicht ausschliesst, aber zur Strafmilderung gemäss Art. 64 StGB (schwere Drohung) führen kann (E. 3). Expulsion; écution; énal; été; Suisse; Exécution; égale; écision; être; Genève; Action; également; énéral; Tribunal; Empire; énale; Begünstigung; Avoir; édéral; était; éjour; Objet; ément; ésistible; ûreté; éciale; Emprisonnement; Occasion; érer; Infraction

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2009.9Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4-6 BetmG i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG), mehrfacher Verweisungsbruch (Art. 291 StGB), mehrfaches Vergehen gegen das ANAG (Art. 23 Abs. 1 al. 4 ANAG i.V.m. Art. 126 Abs. 4 AuG); Widerruf (Art. 46 StGB).Bundes; Apos;; Anklageschrift; Bundesstrafgericht; Entscheid; Tribunal; Kammer; Vorsitz; Parteien; Bundesanwaltschaft; Gebühr; Bundesstrafgerichts; Gerichtsschreiber; Rechtsanwältin; Hrebik; Widerhandlung; BetmG; Verweisungsbruch; Sinne; Anrechnung; Untersuchungshaft; Kanton; Urteil; Vollzug; Höhe; Verfügung; Auslagen; Kasse; Verfahren; ündlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, Frey Kommentar zum StGB2003