Art. 290 CPC dal 2024
Art. 290 Divorzio su azione di un coniuge Proposizione dell’azione
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Art. 290 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC230012 | Ehescheidung / unentgeltlicher Rechtsbeistand (Art. 117 ff. ZPO) | Recht; Scheidung; Rechtspflege; Vorinstanz; Gesuch; Bezug; Scheidungspunkt; Rechtsbeistand; Anträge; Gericht; Scheidungsklage; Verfahren; Scheidungsnebenfolgen; Aussichtslosigkeit; Gewährung; Notwendigkeit; Verfügung; Klägers; Dispositiv-Ziffer; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Prozesskosten; Leistung; Entscheid; Nebenfolgen; Mittellosigkeit; ätte |
ZH | LY220037 | Abänderung des Scheidungsurteils (vorsorgliche Massnahmen) | Berufung; Abänderung; Recht; Berufungskläger; Massnahmen; Unterhalt; Unterhalts; Begehren; Scheidung; Vorinstanz; Rechtsmittel; Verfahren; Aufhebung; Anträge; Bezirksgericht; Verfügung; Bezirksgerichts; Berufungsbeklagte; Klägers; Unterhaltspflicht; Antrag; Abänderungsverfahren; Klage; Entscheid; Urteil; Beklagten; Betreibung; Berufungsverfahren; Streitwert |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.8 | - | Berufung; Kinder; Eheschutz; Recht; Parteien; Gesuchsgegner; Verfahren; Entscheid; Urteil; Apos; Staat; Berufungsbeklagte; Gericht; Unterhalt; Eheschutzgesuch; Ehemann; Vater; Kindes; Zahlung; Advokat; Ehegatten; Rechtspflege; Vorinstanz; Urkunde; Berufungskläger; Obhut; Unterhalts; Gutachten |
BS | VD.2019.205 (AG.2020.256) | Pflichtverletzung (BGer-Nr. 2C_500/2020 vom 17. März 2021) | Rekurrent; Gericht; Vergleichs; Recht; Entscheid; Anwalt; Anwältin; Aufsichtskommission; Anwälte; Schuld; Anwältinnen; Rekurrenten; Anwalts; Rekurs; Verfahren; Fellmann; Schenkung; Einigung; Ehemann; Beruf; Schuldanerkennung; Vergleichsangebot; Ehevertrag; Klage; Verwaltungsgericht; Basel; Verfahrens |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 366 (5A_871/2011) | Art. 291 ZPO; Einigungsverhandlung. Pflicht zur Durchführung der Einigungsverhandlung (E. 3.1). Zeitpunkt des Schriftenwechsels (E. 3.2.2). | Einigung; Einigungsverhandlung; Scheidung; Klage; Gericht; Klageantwort; Stellung; Stellungnahme; Frist; Scheidungsklage; E-ZPO; Botschaft; Urteil; Scheidungsgr; BÄHLER; Parteien; Obergericht; TAPPY; Schriftenwechsel; Einreichung; Kantons; Verfahren; Einholung; Scheidungsfolgen; Ermessen; Schweizerische; ünde |
137 III 617 (5A_663/2011) | Art. 311 ZPO; Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen (E. 4-6). | Berufung; Recht; Urteil; Rechtsbegehren; Anträge; Kinder; Begehren; Rechtsmittel; Verfahren; Obergericht; Entscheid; Botschaft; Offizialmaxime; Berufungseingabe; Berufungsbegründung; Bezifferung; Kinderunterhalt; Zivilprozessordnung; Berufungsanträge; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Begründung; Bundesgericht; Schweizerische; Gericht; Untersuchungsmaxime; Geldforderungen; Erwägungen |