Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 29

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 29 ZPO vom 2024

Art. 29 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 29 Sachenrecht Grundstücke

1 Für die folgenden Klagen ist das Gericht am Ort, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist oder aufzunehmen wäre, zuständig:

  • a. dingliche Klagen;
  • b. Klagen gegen die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer;
  • c. Klagen auf Errichtung gesetzlicher Pfandrechte.
  • 2 Andere Klagen, die sich auf Rechte an Grundstücken beziehen, können auch beim Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei erhoben werden.

    3 Bezieht sich eine Klage auf mehrere Grundstücke oder ist das Grundstück in mehreren Kreisen in das Grundbuch aufgenommen worden, so ist das Gericht an dem Ort zuständig, an dem das flächenmässig grösste Grundstück oder der flächenmässig grösste Teil des Grundstücks liegt.

    4 Für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die sich auf Rechte an Grundstücken beziehen, ist das Gericht an dem Ort zwingend zuständig, an dem das Grundstück im Grundbuch aufgenommen ist oder aufzunehmen wäre.


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    Art. 29 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF220078BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Gesuch; Berufungsbeklagte; Recht; Eintrag; Eintragung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsbeklagten; Verfahren; Grundstücks; Rechtsbegehren; Gesuchs; Grundbuch; Gericht; Bundes; Fragepflicht; Parteien; Parteibezeichnung; Klage; Formular; Frist
    ZHPF190025Ausweisung Rechtsmittel gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Horgen vom 22. Mai 2019 (ER190013)Recht; Rechtsmittel; Kündigung; Rechtsmittelkläger; Vorinstanz; Rechtsmittelbeklagte; Rechtsmittelbeklagten; Horgen; Bezirk; Verfahren; Entscheid; Ausweisung; Mietobjekt; Parteien; Obergericht; Urteil; Einzelgericht; Bezirksgericht; Frist; Gericht; Beilage; Zuständigkeit; Streit; Bezirksgerichtes; Formular; Stellungnahme; Passus; Bedingung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 III 21 (5A_568/2020)
    Regeste
    Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
    Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Ehegatte; Prozessvoraussetzung; Ehegatten; Recht; Gericht; Bezirksgericht; Vorschuss; Betreibung; Leistung; Schweizerische; Scheidungsverfahren; Bezahlung; Klage; Nichteintreten; Säumnis; SchKG; Sachgericht; Prozesshandlung; Prozessvoraussetzungen; Verfügung; Obergericht; Pflicht; Zahlung; Grundlage; Zivilprozessordnung; Verfahren
    146 III 203 (5A_164/2019)
    Regeste
     a Art. 298 ZPO ; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung. Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).
    Anhörung; Prozesskosten; Urteil; Kindes; Prozesskostenvorschuss; Beweis; Rückerstattung; Obergericht; Recht; Gericht; Kindesanhörung; Obhut; Ehegatte; Entscheid; Beweiswürdigung; Leistung; Parteien; Rechtsprechung; Instanz; Prozesskostenvorschusses; Scheidung; Vorinstanz; Vorschuss; Bundesgericht; Ehegatten; Sachverhalt; Unterhalt; Verfahren; Tochter

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-2306/2017Asyl und Wegweisungührende; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Türkei; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Schweiz; Akten; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Mitglied; Ausreise; Heimat; Behörde; Person; Vollzug; Anhörung; Behörden; Zivil; Aussage; Verfahrens
    E-3296/2012Nichteintreten auf Asylgesuch (Safe Country) und Wegweisungühre; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Kinder; Recht; Wegweisung; Schweiz; Heimat; Anhörung; Verfahren; Kindes; Eltern; Mazedonien; Vorinstanz; Wegweisungsvollzug; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Verfahrens; Verfügung; Vollzug; Rechtsvertreterin; Situation; Ausländer