E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 284 StPO vom 2024

Art. 284 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 284 4. Abschnitt: Überwachung von Bankbeziehungen Grundsatz

Zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen kann das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Überwachung der Beziehungen zwischen einer beschuldigten Person und einer Bank oder einem bankähnlichen Institut anordnen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 284 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2009/183-évenu; Avoir; étention; Office; Indemnité; Enquête; Ministère; Intérieur; éclaré; Agente; évrier; énie; Instruction; édicamenteux; Incident; Expertise; écompensation; Département; Exécution; éfenseur; Envoi; édéral; Meylan

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2011.3Edition (Art. 265 Abs. 3 StPO); Geheimhaltungspflicht (Art. 73 Abs. 2 StPO).Edition; Verfügung; Beschwer; Recht; Bundesstrafgericht; Hinweis; Verfahren; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Sinne; Gericht; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Über; Prozessrechts; Basel; Entscheid; Mitteilungsverbot; Entscheide; Kommentar; Beschlagnahme; Editionsaufforderung; Verfahren; ällig