Art. 283 Retentionsverzeichnis
1 Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen können, auch wenn die Betreibung nicht angehoben ist, zur einstweiligen Wahrung ihres Retentionsrechtes (Art. 268 ff. und 299c OR (1) ) die Hilfe des Betreibungsamtes in Anspruch nehmen. (2)
2 Ist Gefahr im Verzuge, so kann die Hilfe der Polizei oder der Gemeindebehörde nachgesucht werden.
3 Das Betreibungsamt nimmt ein Verzeichnis der dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände auf und setzt dem Gläubiger eine Frist zur Anhebung der Betreibung auf Pfandverwertung an.
(1) SR 220Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | SK 08 101 | Art. 283 Abs. 3 SchKG. Die Frist zur Retentionsprosequierung sowie die Androhung der Säumnisfolgen sind im Retentionsverzeichnis (Formular Nr. 40) als Rechtsbelehrung von Amtes wegen enthalten. Eine Fristansetzung durch das Betreibungsamt oder eine Rechtsbelehrung im Rechtsöffnungsentscheid erübrigen sich. | Retention; Frist; Rechtsöffnung; Retentionsverzeichnis; Betreibungsamt; Vermieter; Schuldner; Retentionsprosequierung; Formular; Rechtsbelehrung; Prosequierung; Androhung; Amtes; Fristansetzung; Rechtsöffnungsentscheid; Teilweiser; Provisorische; Verlange; Hinsichtlich; Anhalte; Worden; Ordentlichen; Dahinfalle; Erwägungen; Retentionsrecht; Enthalten; SchKG; Säumnisfolgen; Enthalten; Erübrigen |
GR | KSK-17-20 | Retention | Schwerde; Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Konkurs; Verzeichnis; Retentionsverzeichnis; SchKG; Konkursamt; Raussetzungen; Entscheid; Schuldbetreibung; Region; Adina; Bassa/Val; Müstair; Nahme; Geht; Betreibungsamt; Retentionsrecht; Voraussetzungen; Nisses; Graubünden; Aufsichtsbehörde; Konkursamtes; Bilder; Einreichte; Retentionsverzeichnisses; Beschwerdeführer; Beschwerdeverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2000 7 | 7 Art. 82 und 283 SchKG. Art. 85 VZG.Der Mietvertrag muss auch als Rechtsöffnungstitel für das Retentionsrecht anerkannt werden, da die Pfandanerkennung des Retentionsrechtsals im schriftlichen Mietvertrag konkludent enthalten anzusehen ist. |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
129 III 395 | Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4). | Beschwerde; Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; SchKG; Retentionsrecht; Verfallen; Betreibungsamt; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Gefährdung; Begehren; Beschwerdeführerinnen; Konkurs; Künftige; Verfallenen; Schuldbetreibung; Aufsicht; Lassstundung; Unmittelbar; Künftigen; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibungs; Provisorische; Sicherung; Fälligen; Wegschaffung; Quartal; Urteil |
127 III 111 | Sicherungsmassnahmen im Retentionsverfahren (Art. 98 und 283 SchKG). Sicherungsmassnahmen dürfen (in analoger Anwendung von Art. 98 SchKG) im Falle der Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses (Art. 283 SchKG) erst getroffen werden, wenn der in der Prosequierungsbetreibung allenfalls erhobene Rechtsvorschlag beseitigt ist (E. 3). Die Kosten für das vom Betreibungsamt bereits in einem früheren Zeitpunkt angeordnete Auswechseln von Türschlössern dürfen nicht dem Retentionsschuldner belastet werden (E. 4). | Retention; Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Pfändung; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Konkurs; Arrest; Beschwerde; Retentionsverfahren; Retentionsschuldner; Retentionsverzeichnis; Sicherung; Verwahrung; Retentionsverzeichnisses; Rechtsvorschlag; Aufsichtsbehörde; Unzulässig; Retentionsschuldnerin; Amtliche; Prosequierung; Urteil; Werden; Prosequierungsbetreibung; Beseitigt; Auswechseln; Führenden; Kostenrechnung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Anton K. Schnyder, Andreas Wiede | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II | 2010 |
Schnyder, Wiede | Kommentar zum SchKG II | 2010 |