Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 282 StPO vom 2024

Art. 282 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 282 3. Abschnitt: Observation Voraussetzungen

1 Die Staatsanwaltschaft und, im Ermittlungsverfahren, die Polizei können Personen und Sachen an allgemein zugänglichen Orten verdeckt beobachten und dabei Bild- oder Tonaufzeichnungen machen, wenn:

  • a. aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen begangen worden sind; und
  • b. die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.
  • 2 Hat eine von der Polizei angeordnete Observation einen Monat gedauert, so bedarf ihre Fortsetzung der Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft.


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    Art. 282 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210419Raufhandel etc.Beschuldigte; Berufung; Leverkusen; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Punkt; Beschuldigten; Schläge; Auseinandersetzung; Person; Zürcher; Leverkusener; Urteil; Raufhandel; Sinne; Vorinstanz; Personen; Angriff; Schal; Berufungsverfahren; Recht; Schlägerei; Geschehen; Schuldpunkt; Video
    ZHSB150201Qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Kokain; Anklage; Telefon; Anklageziffer; Droge; Drogen; Kanton; Verteidigung; BetmG; Telefongespräch; Gramm; Sinne; Über; Kugel; Stadt; Betäubungsmittel; Problem; Kantons; Staatsanwalt; Gespräch; Staatsanwaltschaft; Vorwurf; Busse; Frosc
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.69-Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Urteil; Betrug; Explorand; IV-Stelle; Recht; Beweis; Staat; Apos; Ausführung; Ausführungen; Solothurn; Akten; Verhalten; Betrugs; Beruf; Gutachten; Staatsanwalt; Mutter; Berufung; Staatsanwaltschaft
    SOSTBER.2021.55-Beschuldigte; Beschuldigten; Apos; IV-Stelle; Urteil; Recht; Beweis; Solothurn; Panik; Ausgleichskasse; Rente; Betrug; Staat; Arbeit; Wohnung; Vorhalt; Revision; Täuschung; Mietvertrag; Ergänzung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 471 (6B_536/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
    Busse; Geldstrafe; Übertretung; Recht; Urteil; Vergehen; Sanktion; Übertretungen; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Bussen; Spielbanken; Vergehens; Täter; Vollzugsmodalität; Bundesgericht; Hinweisen; Sanktionen; Fällen; Recht; Geldstrafen; Vorinstanz; Bezug; Beruf; Übertretungsbusse; Glücksspiele; Berufung; Rechtsprechung; Gesetzgeber
    143 IV 387 (1B_75/2017)Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1, 36 Abs. 1 BV; Art. 141 Abs. 2, 197 Abs. 1 lit. a, 248, 282 StPO; Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren. Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Frage, ob die insofern rechtswidrig erhobenen Beweismittel im Entsiegelungsverfahren verwertbar oder bereits im Vorverfahren auszuscheiden sind, ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfen. Falls die Beweismittel nicht klarerweise unverwertbar sind, besteht kein Entsiegelungshindernis und ist die abschliessende Prüfung der Verwertbarkeit dem Sachrichter im Endentscheid vorzubehalten (E. 4). Observation; Observationen; Verfahren; Gericht; Recht; Beweismittel; Entsiegelung; Beweise; Entsiegelungs; Versicherung; Prozess; Bundesgericht; Urteil; Person; Verfahren; Unverwertbarkeit; Behörde; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Verwertbarkeit; Grundlage; Schweiz; Privatdetektiv; Zwangsmassnahme; Regel; Privatdetektive; Überwachung; Sozialversicherung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, ThomasZürcher Kommentar StPO2020
    -Praxis, 2017