StGB Art. 280 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 280 StGB vom 2024

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Art. 280 Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht

Wer einen Stimmberechtigten an der Ausübung des Stimm- oder Wahlrechts, des Referendums oder der Initiative durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert,wer einen Stimmberechtigten durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, eines dieser Rechte überhaupt oder in einem bestimmten Sinn auszuüben,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.43 (AG.2016.561)mehrfache Wahlfälschung (BGer 6B_1062/2016 vom 28.03.2017)Berufung; Berufungskläger; Wahlfälschung; Urteil; Gericht; Vorinstanz; Recht; Aussage; Anklage; Stimm; Urteils; Aussagen; Verfahren; Staatsanwalt; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Wahlrecht; Wahlcouvert; Gericht; Sachverhalt; Geldstrafe; Person; Teilnahme; Wahlunterlagen; Akten; Verhalten; Wahlberechtigte; Eingriff; Verteidigung
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