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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 28 ZGB vom 2024

Art. 28 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 28 II. Gegen Verletzungen 1. Grundsatz (1)

1 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.

2 Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1983, in Kraft seit 1. Juli 1985 (AS 1984 778; BBl 1982 II 636).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 28 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH230287Auflagen bei der GerichtsberichterstattungBeschwerde; Gericht; Beschwerdegegner; Fentlichkeit; Auflage; Interesse; Auflagen; Beschwerdeführerin; Öffentlichkeit; Gemeinde; Beschluss; Interessen; Gerichtsberichterstatter; Ausschluss; Parteien; Ultra; Orthodoxe; Beschwerdegegners; Orthodoxen; Medien; Jüdisch; Jüdische; Ziffer; Jüdischen; Verfahren; Verhandlung; Bericht; Vorinstanz; Berichterstattung; Religiöse
ZHSB220107Mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren WettbewerbSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Anwaltschaft; Veranstaltung; Anklage; Zeuge; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Privatkläger; Aussage; Privatklägerin; Aussagen; Vorinstanz; Recht; Beweis; Produkt; Verfahren; Verfahren; Zeugen; Distributor; Person; Produkte; Einvernahme; Anklageschrift; Verkauf; Urteil; Sachverhalt; Auskunftsperson
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150008Aufsichtsbeschwerde
ZHVO140135Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Rechtlich; Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Publizistische; Rechtlichen; Publizistischen; Rechtsweg; Redaktionell; Beschwerde; Redaktionelle; Programm; Netiquette; Kommentars; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Stehende; Liegenden; Löschung; Grundrechts; Zugang; Meinungsäusserung; Vorstehende; Zivil; Vorliegende; Redaktionellen
146 IV 231 (6B_491/2020)
Regeste
Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4).
Beschwerde; Genugtu; Genugtuung; Freiheit; Freiheitsentzug; Medien; Gericht; Beschwerdeführer; Stunden; Verletzung; Vorinstanz; Entschädigung; Schul; Anspruch; Begründe; Hinweis; Urteil; Hilfenschaft; Bundesgericht; Beschleunigungsgebots; Basel; Recht; Sinne; Hinweisen; Persönlichkeit; Medienberichte; Basel-Stadt; Entschädigungsanspruch; Gehilfenschaft; Medienberichterstattung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1991/2021Krankheits- und UnfallbekämpfungBeschwerde; Bundes; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Bundesverwaltung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Beilage; Staatsanwaltschaft; […]; -Verordnung; Busse; Betreibung; Befehl; Partei; Parteien; Beziehungsweise; COVID-; StGallen; Vorinstanz; Verfahren; Anzeige; Ordnungsbusse; Bezahlen; Verhalten; Massnahmen; Verordnungen; Normenkontrolle
C-1284/2018RentenanspruchBeschwerde; Kinder; Kinderrente; Beschwerdeführer; Zahlung; Akten; Recht; BVGer; Vorinstanz; BVGer-act; Beschwerdegegnerin; IV-act; Verfügung; Verfahren; Urteil; Auszahlung; Anspruch; Unterhalt; Unterhalts; Rente; Beschwerdeführers; Liegende; Eltern; Zahlen; Dokument; Leistungen; Angefochtene; Verfügungen; IVSTA

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.209, BP.2021.74Beschwerde; Filter; ?ffnen; Hinzuf?gen; Beschwerdef?hrer; Verfahren; Recht; Entscheid; Urteil; Entscheide; BStGer; Urteile; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Entsch?digung; Akten; Genugtuung; Einstellung; Rechtlich; Bundesgericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Disp; Teileinstellung; Bundesstrafgerichts; Person; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Rechtsanwalt; Antrag
CA.2021.7Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Filter; ?ffnen; Hinzuf?gen; Urteil; Freiheit; Berufung; Kinder; Waffe; Waffen; Massnahme; Verfahren; Dolch; Verfahren; Entscheid; Recht; Dolche; Recht; Bundes; Behandlung; BStGer; Amtlich; Beweis; Entscheide; T?ter; Verfahrens; Amtliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Regina Aebi-Müller Handkommentar zum Schwei- zer Privatrecht2016
AEBI-MÜLLER Handkommentar zum Schweizer Privatrecht2016
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